Keine Angaben zu falschen Hotel-Sternen auf google.de

22. Juli 2020 -

Das Landgericht Berlin hat am 08.07.2020 zum Aktenzeichen 101 O 3/19 entschieden, dass der Suchmaschinenbetreiber Google LLC, Mountain View auf der Suchergebnisseite von www.google.de für Hotelbetriebe in Deutschland keine Angaben wie „3-Sterne-Hotel“ oder „4-Sterne-Hotel“ machen darf, wenn die so dargestellten Betriebe tatsächlich nicht über eine gültige Hotelklassifizierung verfügen.

Aus der Pressemitteilung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs vom 20.07.2020 ergibt sich:

Die Wettbewerbszentrale hatte diese Darstellung als irreführend und wettbewerbsverzerrend beanstandet.

Im Rahmen des beim LG Berlin anhängigen Rechtsstreits hat die Google LLC dann ein Anerkenntnis erklärt.

Das LG Berlin hat mit Anerkenntnisurteil der Google LLC untersagt, selbst oder durch Dritte in der Bundesrepublik Deutschland in sog. Google Local Listings auf der Suchergebnisseite der Internet-Suchmaschine www.google.de Hotelbetriebe, die in Deutschland gelegen sind, mit der Angabe „X-Sterne-Hotel“ anzuzeigen, ohne dass dieser Angabe eine aktuell gültige Zertifizierung nach Maßgabe der DEHOGA Deutschen Hotelklassifizierung GmbH für das jeweilige Hotel zugrunde liegt.

Damit ist diese gerichtliche Auseinandersetzung abgeschlossen.