Kein Schmerzensgeld wegen Sturzes in Amtsgericht

24. März 2020 -

Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil vom 04.03.2020 zum Aktenzeichen 3 O 222/19 entschieden, dass eine Besucherin des AG Ludwigshafen, die auf der großen Treppe im Gericht gestürzt war, kein Schmerzensgeld erhält.

Aus der Pressemitteilung des LG Frankenthal vom 23.03.2020 ergibt sich:

Nach ihren Schilderungen war die Frau auf der großen Treppe im Amtsgericht wegen einer Mulde in einer Treppenstufe gestürzt und hatte sich hierbei einen komplizierten Bruch des rechten Ellenbogens zugezogen. Sie sah die Verkehrssicherungspflicht verletzt und forderte vom Land Rheinland-Pfalz u.a. ein Schmerzensgeld i.H.v. 60.000 Euro.

Das LG Frankenthal hat die Klage abgewiesen.

Nach Auffassung des Landgerichts war wegen der ca. 4 cm breiten, 2 cm langen und max. 1 cm tiefen Mulde in der Treppenstufe jedoch keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zu erkennen. Denn die Beschädigung der Treppe sei so geringfügig, dass man nicht mit dem Sturz eines Besuchers habe rechnen müssen. Entsprechend der Rechtsprechung des BGH müsse ein Schadensereignis aber vorhersehbar sein, damit von dem Verpflichteten Maßnahmen zur Verhinderung des Sturzrisikos verlangt werden könnten.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.