Das Amtsgericht Dortmund hat am 21.01.2020 zum Aktenzeichen 729 Ds – 060 Js 513/19-349/19 einen Mann, der nachts betrunken auf einem E-Scooter von der Polizei angehalten wurde, wegen Alkohols im Straßenverkehr zu 25 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt, aber keinen Führerscheinentzug angeordnet.
Aus der Pressemitteilung des DAV Nr. 42/2020 vom 11.09.2020 ergibt sich:
Der Täter war nachts um 0:30 Uhr in der Dortmunder Innenstadt mit Freunden auf E-Scootern unterwegs. Sie fuhren durch eine leere Fußgängerzone, als die Polizei eine Alkoholkontrolle durchführte. Bei dem Täter wurden 1,4 Promille festgestellt. Der Betroffene gestand die Trunkenheitsfahrt und zeigte sich einsichtig. Er hatte keinerlei Ausfallerscheinungen und schilderte nachvollziehbar, dass zu der Zeit keinerlei Verkehr in der Fußgängerzone herrschte – bis auf das Polizeiauto.
Das AG Dortmund hat den Mann wegen Alkohol im Straßenverkehr zu 25 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt. Den mit einer Trunkenheitsfahrt üblicherweise einhergehenden Führerscheinentzug hat das AG Dortmund nicht angeordnet.
Nach Auffassung des Amtsgerichts waren dabei das Geständnis und seine Einsichtigkeit sowie die nahezu ausgeschlossene Gefahr für Dritte zu berücksichtigen. Die Fahrt habe keinen denkbaren Einfluss auf den fließenden Straßenverkehr gehabt und somit keine Gefahr für andere dargestellt. Gerade weil der Täter keine Ausfallerscheinungen zeigte, sei auch keine abstrakte Gefährdung erkennbar.
Da der Führerschein nicht entzogen wurde, musste ein Regelfahrverbot von vier Monaten festgelegt werden.