Kein Ausschluss für AfD-Mitglieder beim FC Bundestag

Das Landgericht Berlin II hat mit Urteil vom 11.03.2025 zum Aktenzeichen 85 O 64/24 entschieden, dass AfD-Abgeordnete nicht aus dem FC Bundestag ausgeschlossen werden dürfen.

Der FC Bundestag betrachtet sich als einen parteiübergreifenden Zusammenschluss, der in der Freizeit besteht und dessen Mitglieder sich leidenschaftlich dem Fußball widmen. In den Reihen des Vereins gibt es einige Mitglieder, die aufgrund ihrer politischen Ausrichtung, insbesondere als Angehörige der Alternative für Deutschland (AfD), auf dem Platz nicht mehr willkommen sind. Doch einige von ihnen haben erfolgreich Klage erhoben gegen einen Ausschluss, der auf Basis ihrer Parteizugehörigkeit basiert.

Ein wegweisendes Urteil des Landgerichts Berlin II hat im März 2024 einen Beschluss der Mitgliederversammlung des FC Bundestag für nichtig erklärt. In diesem Beschluss war festgelegt worden, dass eine Mitgliedschaft im Verein unvereinbar mit einer Zugehörigkeit zur AfD sei. Das Gericht stellte fest, dass dieser Beschluss gegen die Satzung des Vereins verstößt, die besagt, dass jedes aktive oder ehemalige Mitglied des Deutschen Bundestages die Möglichkeit zur Mitgliedschaft im FC Bundestag hat. Eine solche Regelung könnte nur durch eine Satzungsänderung modifiziert werden. In dem Gerichtsverfahren klagten vier AfD-Abgeordnete, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht aus dem Verein ausgeschlossen worden waren, aber nach Angaben der AfD vom Spielbetrieb ausgeschlossen wurden.

Das Urteil, welches den AfD-Abgeordneten einen Weg zurück in den Verein eröffnen könnte, ist jedoch noch nicht rechtskräftig, und es besteht die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Wie das Büro des Vereinskapitäns Mahmut Özdemir von der SPD mitteilte, steht eine Entscheidung über das weitere Vorgehen noch aus.

Bei der Mitgliederversammlung im März 2024 hatten die anwesenden Abgeordneten, unter der Leitung von Özdemir, mehrheitlich – mit 29 Stimmen für, 11 gegen und 2 Enthaltungen – beschlossen, dass sie keine Mitglieder der AfD mehr im Verein haben wollen. Özdemir betonte, dass das klare Signal des FC Bundestag sei, kein Mitglied zu akzeptieren, das in eine Zusammenarbeit mit rechtsextremistischen Tendenzen involviert ist oder diese zumindest duldet. Er forderte die AfD-Abgeordneten auf, sich zu überlegen, welche Mitgliedschaft für sie von größerer Bedeutung sei – die der AfD oder die im FC Bundestag.

Die AfD-Abgeordneten Jörn König und Malte Kaufmann, die laut eigener Aussage Mitglieder des FC Bundestag sind, äußerten sich nach dem Urteil optimistisch und freuen sich darauf, bald wieder im Trikot des Vereins auf dem Spielfeld zu stehen.

Die Geschichte des FC Bundestag reicht bis ins Jahr 1961 zurück, als das erste Spiel, nach Angaben der Vereins-Homepage, am 12. April gegen eine VIP-Mannschaft des WDR stattfand. Die Vereinsmitglieder treffen sich in den Sitzungswochen von März bis November jeden Dienstag zum Training, wobei das Heimstadion der Verein im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark in Berlin hat.

In der Vergangenheit haben viele der ehemaligen Mitglieder des Vereins politische Karrieren eingeschlagen und einige von ihnen haben sogar Ministerämter oder das Kanzleramt bekleidet. Zu den prominenten Persönlichkeiten, die mit dem FC Bundestag in Verbindung stehen, gehören unter anderem Joschka Fischer von den Grünen, Franz Josef Jung und Norbert Lammert von der CDU, Franz Müntefering und Gerhard Schröder von der SPD sowie Peter Ramsauer und Andreas Scheuer von der CSU, um nur einige zu nennen.