Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 26.01.2022 zum Aktenzeichen 9 Sa 889/21 entschieden, dass der Arbeitnehmer während der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell nach § 7 Abs. 2 Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) keinen Anspruch auf eine Corona-Sonderzahlung gemäߧ 2 TV Corona-Sonderzahlung Nahverkehr NW erwirbt.
Im Verhältnis von Altersteilzeitarbeitnehmern im Blockmodell in der Freistellungsphase nach § 7 Abs. 2 S. 1, 2. HS TV FlexAZ im Vergleich zu Altersteilzeitarbeitnehmern im Blockmodell in der Arbeitsphase gemäß § 7 Abs. 2 S. 1, 1. HS TV FlexAZ sowie zu Altersteilzeitarbeitnehmern im Teilzeitmodell gemäß § 7 Abs. 1 TV FlexAZ wird nicht in unzulässiger Weise wesentlich Gleiches ungleich behandelt.