Die Bundesregierung plant derzeit nicht, auch im Rechtskreis des SGB II einen Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins für eine Maßnahme bei einem Träger der privaten Arbeitsvermittlung zu schaffen.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 13/2021 vom 05.01.2021 ergibt sich:
Das betont die Regierung in einer Antwort (BT-Drs. 19/25206 – PDF, 2,8 MB) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/24717 – PDF, 236 KB) der AfD-Fraktion.
Im SGB III, also im Bereich der Arbeitslosenversicherung, gibt es einen solchen Rechtsanspruch bereits. Bezieher von Hartz-IV-Leistungen können nach Ermessen des Jobcenters ebenfalls einen solchen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS-MPAV) erhalten, haben aber keinen Anspruch darauf.