Das Bundeskabinett hat am 09.03.2022 die vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegte Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der EEG-Umlage und zu deren Weitergabe an die Letztverbraucher beschlossen. Die Formulierungshilfe wird jetzt den Koalitionsfraktionen für den weiteren Gesetzgebungsprozess zugeleitet.
Aus der Pressemitteilung des BMWi vom 09.03.2022 ergibt sich:
Bundesminister Robert Habeck: „Die Abschaffung der EEG-Umlage kann den Druck etwas mindern. Wir müssen aber angesichts der jetzt exorbitant gestiegenen Preise über weitere Entlastungen reden. Vor allem müssen wir unsere Energieversorgung auf robustere Füße stellen. Sowohl bei den LNG-Terminals als auch beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Stromnetze brauchen wir Tesla-Tempo. Als Bundesregierung werden wir dafür alle Hebel in Bewegung setzen. Ich bin sicher, dass auch die Länder dies tun werden.“
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die EEG-Umlage ab dem Jahr 2023 vollständig aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden soll. Mit der heute beschlossenen Formulierungshilfe treten Bundesregierung und Koalitionsfraktionen dem Preisanstieg noch früher entgegen: Bereits ab dem 1. Juli 2022 soll keine EEG-Umlage mehr erhoben werden. Damit sichergestellt ist, dass die Umlageabsenkung im zweiten Halbjahr 2022 zu einer spürbaren Entlastung von Letztverbrauchern bei den Stromkosten führt, enthält das Gesetz Regelungen zur Weitergabe der Absenkung. Stromlieferanten werden in den jeweiligen Vertragsverhältnissen zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum 1. Juli 2022 verpflichtet.