Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag soll am Sonntag, 26.09.2021, stattfinden.
Aus dem Newsletter der Bundesregierung aktuell vom 27.11.2020 ergibt sich:
Die Bundesregierung schlägt dem Bundespräsidenten diesen Wahltag vor. Eine entsprechende Empfehlung beschloss das Kabinett am 25.11.2020.
Die Neuwahl des Deutschen Bundestages findet nach Art. 39 Abs. 1 Satz 3 GG frühestens 46, spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Das heißt, dass die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag in der Zeit zwischen dem 25.08.2021 und dem 24.10.2021 abgehalten werden muss.
Nach § 16 Satz 1 BWahlG wird der Wahltag, der ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein muss, vom Bundespräsidenten bestimmt. Die Bundesregierung unterbreitet ihm hierfür gemäß der Staatspraxis eine Empfehlung. Sie hat bei ihrer Entscheidung die terminlichen Präferenzen der Länder und der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen berücksichtigt. Unter Abwägung aller Gesichtspunkte – wie zum Beispiel der Schulferien in den Ländern – sieht die Bundesregierung den 26.09.2021 als geeigneten Termin an.