Bei der 91. Justizministerkonferenz wurde auf Antrag des Saarlandes und weiterer Bundesländer ein Beschluss gefasst, der die Bundesregierung auffordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Unternehmen, die für den Vertragsschluss eine elektronische Schaltfläche einrichten, künftig verpflichtet sein sollen, den Verbrauchern eine ebenso einfache Möglichkeit zur Vertragsbeendigung zur Verfügung zu stellen.
Aus der Pressemitteilung des Ministerium der Justiz Saarland vom 01.12.2020 ergibt sich:
Die Justizministerkonferenz, die am 26. und 27.11.2020 als Videokonferenz durchgeführt wurde, knüpft mit ihrer Forderung an eine 2012 eingeführte europarechtlich begründete Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 312j Abs. 3 Satz 2 BGB) an, die für den Abschluss von Verbraucherverträgen über entgeltliche Leistungen im Wege des elektronischen Geschäftsverkehrs die sog. Buttonlösung normiert, also vorgibt, dass bei Bestellungen über eine Schaltfläche diese gut lesbar sein und allein mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung versehen sein muss.
Justizstaatssekretär Roland Theis: „Wer A sagt, muss auch B sagen. Verträge, die man per Knopfdruck im Internet schließen kann, muss man auf gleiche Weise beenden können. Die Vorschriften im BGB zum Vertragsschluss im Internet haben sich im alltäglichen Geschäftsverkehr bewährt und gut etabliert. Sie haben zu Rechtssicherheit und Verbraucherschutz im Interesse sowohl der seriösen Unternehmen als auch der Verbraucher geführt. Nun ist es an der Zeit, das, was sich für den Vertragsschluss bewährt hat, auch auf die Vertragsbeendigung zu übertragen“.