Die Modefirma Ahlers steht für die Marken Baldessarini, Pierre Cardin und Pionier.
Durch die Corona-Pandemie sind die Umsätze in den roten Bereich gefallen.
Ahlers will deshalb ca. 80 der 1.800 Arbeitnehmer entlassen.
Der Konzernumsatz ist in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2019/20 um 32 Prozent auf knapp 109 Millionen Euro eingebrochen, berichtete das Unternehmen in seinem letzten Quartalsbericht.
Unter dem Strich musste Ahlers dadurch für den Zeitraum von Dezember bis August einen Verlust von knapp 11 Millionen Euro ausweisen – nach einem Gewinn von 400.000 Euro im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Insbesondere aufgrund der großen Anzahl an betriebsbedingten Kündigungen ist eine wirksame Massenentlassungsanzeige, ein wirksamer Sozialplan und eine korrekte Abfindung in Anlehnung an die Betriebszugehörigkeit anwaltlich zu prüfen.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Ahlers-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Kündigung vor dem Arbeitsgericht bei der Kündigungsschutzklage oder beim Aufhebungsvertrag ohne Kündigung oder im Falle der betriebsbedingten Kündigung beim Abwicklungsvertrag ohne Kündigungsschutzklage.