Der Bundesrat hat sich am 26.03.2021 ausführlich zu geplanten Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz geäußert, mit denen die Bundesregierung ihr Aktionsprogramm Insektenschutz umsetzen will.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 26.03.2021 ergibt sich:
Gesamtgesellschaftliche Aufgabe
In seiner Stellungnahme betont der Bundesrat die zentrale Rolle im Ökosystem, die Insekten zukommt. Der dramatische Verlust der Artenvielfalt gelte neben dem Klimawandel zurecht als zweite globale Krise existentiellen Ausmaßes. Die Ursachen des Artensterbens seien vielfältig – daher müsse auch deren Bekämpfung alle relevanten Bereiche umfassen. So bedürfe es bundesgesetzlicher Regelungen nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für den besiedelten Raum. Damit die Trendwende gelingt, müssten alle Teile der Gesellschaft Problembewusstsein entwickeln – und zur Lösung beitragen.
Ambitioniertere Landesregeln
Dem Erhalt bzw. der Wiederbelebung der Biodiversität komme eine herausgehobene Rolle zu. Zugleich müssten die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft darauf abgestimmt sein. In einigen Bundesländern sei es bereits gelungen, gemeinsame Lösungen für eine naturverträgliche Landbewirtschaftung zu finden. Gerade zum Verbot bestimmter Biozide und Pflanzenschutzmittel in Schutzgebieten existierten auf Landesebene schon ambitioniertere Regelungen als von der Bundesregierung aktuell vorgeschlagen – diese dürften durch Bundesrecht nicht in Frage gestellt werden, warnt der Bundesrat.
Unterstützung für den ökologischen Landbau
Er fordert die Bundesregierung auf, den ökologischen Landbau mit seiner positiven Biodiversitätswirkung weiter zu unterstützen – auch durch finanzielle Maßnahmen. Ebenso erforderlich sei die Stärkung regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen sowie zusätzliche Aktivitäten zur Änderung des Verbraucherverhaltens.
Ausweitung auf Biosphärenreservate
Die geplanten Maßnahmen gegen Lichtverschmutzung und zum Verbot von Bioziden sollten auch in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten gelten, schlägt der Bundesrat vor.
Deutlich höhere Sanktionen für Unternehmen
Außerdem plädiert er für deutlich höhere Sanktionen bei Naturschutzverstößen durch Unternehmen: Damit Bußgelder eine abschreckende Wirkung entfalten, müssten sie verzehnfacht werden – im Einzelfall sollten sie sogar bis zu zwei Prozent des Firmenumsatzes betragen.
Was die Bundesregierung plant
Ziel des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs ist es, die Lebensbedingungen für Insekten in Deutschland zu verbessern, eine Trendumkehr beim Rückgang der Insekten und ihrer Artenvielfalt zu erreichen und die zentralen Ursachen für das Insektensterben – die intensive Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, den Verlust von Blühpflanzenvielfalt sowie die Lichtverschmutzung in und um Siedlungen zu reduzieren. Zugleich möchte die Bundesregierung aber auch die Interessen der Landwirtschaft berücksichtigen.
Rückzugsgebiete schützen
Artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern sollen künftig als zusätzliche Biotoptypen gesetzlich geschützt werden, die wichtige Rückzugsgebiete für Insekten darstellen. Auch in der Landschaftsplanung soll der Insektenschutz künftig eine stärkere Rolle spielen.
Biozid-Verbot
Der Gesetzentwurf verbietet den Einsatz gewisser Schädlingsbekämpfungsmittel, so genannter Biozide, in bestimmten Schutzgebieten. In ökologisch besonders sensiblen Bereichen wie Naturschutzgebieten, Nationalparken oder gesetzlich geschützten Biotopen würden damit strengere Vorgaben für den Insektenschutz gelten.
Lichtverschmutzung reduzieren
Um die schädlichen Auswirkungen von Lichtverschmutzung auf Insekten einzudämmen, ist in Naturschutzgebieten ein grundsätzliches Verbot für neue Straßenbeleuchtungen und für leuchtende Werbeanlagen geplant. Außerdem soll es künftig möglich sein, den Betrieb von so genannten Skybeamern zu beschränken und Insektenfallen durch künstliche Lichtquellen zu verbieten.
Wie es weitergeht
Die Stellungnahme des Bundesrates geht an die Bundesregierung, die dazu eine Gegenäußerung erstellt und dann beide Dokumente zusammen mit ihrem Gesetzentwurf dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.
Weitere Informationen
Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BR-Drs. 150/21 – PDF, 1 MB)