Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat mit Urteil vom 20.06.2022 zum Aktenzeichen 13 O 97/20 der Klage eines Imkers wegen des Einsatzes des Unkrautvernichters Glyphosat gegen das beklagte Agrar-Unternehmen wegen Schadenersatz vollumfänglich stattgegeben. Das Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilte das Unternehmen dazu, dem Kläger rund 14.500 Euro für den entstandenen Schaden zu zahlen. Zudem muss es die Prozesskosten tragen.
Der Imker hatte Schadenersatz für seinen verunreinigten Honig gefordert. Im Frühjahr 2019 hatte er seine Bienenkästen neben einer von dem Agrarunternehmen bewirtschafteten Fläche aufgestellt. Ende April 2019 behandelte das Unternehmen die Fläche mit glyphosathaltigen Unkrautbekämpfungsmitteln. Den glyphosatbelasteten Nektar beziehungsweise die belasteten Pollen trugen die Bienen in den Bienenstock. Wachs und vier Tonnen Honig mussten vernichtet werden. Seinen Betrieb hatte der Imker aufgeben müssen.
Das Gericht entschied hierbei in einem Einzelfall. Die Bienenstöcke seien aus Sicht des Gerichts für jedermann sichtbar gewesen. Angesichts der Intensität der Kontamination sei eine Rechtswidrigkeit festgestellt worden, sagte ein Gerichtssprecher. Zudem habe das Agrar-Unternehmen fahrlässig gehandelt. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden. Das LG traf allerdings keine generelle Entscheidung darüber, ob Landwirte bei einem Glyphosat-Einsatz grundsätzlich damit rechnen müssen, dass Bienenstöcke in der Nähe sind. Auch wurde nicht entschieden, dass Imker Landwirte informieren müssen, wenn sie Bienenwagen aufstellen.