Das Oberlandesgericht Oldenburg hat am 30.06.2020 zum Aktenzeichen 2 Ss(Owi) 163/20 entschieden, dass auch ein hohes Bußgeld von 60.000 Euro gerechtfertigt sein kann, wenn ein Hauseigentümer vorsätzlich beim Umbau eines historischen Hauses gegen denkmalrechtliche Vorschriften verstößt.
Durch den Denkmalschutz sollen historische Gebäude dauerhaft unverfälscht erhalten bleiben. Damit soll dem kulturellen Erbe der Gesellschaft Rechnung getragen und an historische Baukunst und Lebensweise erinnert werden. Ein Verstoß gegen denkmalrechtliche Vorschriften kann mit Bußgeld geahndet werden. Dass dies auch ganz erheblich ausfallen kann, hat jetzt der Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Oldenburg bestätigt.
Ein Kaufmann hatte 2017 ein mehrstöckiges Gebäude aus dem 19. Jahrhundert auf Norderney erworben. Im Rahmen des Umbaus ließ er – ohne eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung – alte Innenwände entfernen und durch neue Leichtbauwände ersetzen, alte Türöffnungen zumauern und neue schaffen, auf den alten Dielen Leitungen verlegen und die alten Decken abhängen. Der Landkreis Aurich verhängte ein Bußgeld i.H.v. 60.000 Euro. Auf den Einspruch des Mannes hin wurde die Sache vor dem AG Aurich verhandelt.
Das Amtsgericht bestätigte die Geldbuße von 60.000 Euro. Der Mann habe vorsätzlich gehandelt, denn er habe im Rahmen des Kaufvertrages bestätigt, dass ihm bekannt sei, ein Baudenkmal zu erwerben. Gegen das amtsgerichtliche Urteil wandte sich der Mann mit seiner Rechtsbeschwerde, mit der er unter anderem die Höhe des Bußgeldes angriff.
Die Rechtsbeschwerde ist vor dem OLG Oldenburg ohne Erfolg geblieben.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ist es durch die vorgenommenen Arbeiten zu einer Substanzbeeinträchtigung des Baudenkmals gekommen. Angesichts der vorliegenden vorsätzlichen Begehungsweise sei das hohe Bußgeld von 60.000 Euro gerechtfertigt. Dabei sei zu berücksichtigen, dass durch rechtswidrige Eingriffe in Denkmäler den Tätern große wirtschaftliche Vorteile, der Allgemeinheit jedoch schwere, nicht wieder gutzumachende Verluste entständen.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.