Heimliches Home-Office aus dem Ausland (Quiet Vacationing)

09. September 2024 -

Homeoffice ermöglicht es vielen Arbeitnehmern, flexibler zu arbeiten und die Work-Life-Balance zu verbessern. Insbesondere seit der Corona-Pandemie hat sich das Arbeiten von zu Hause aus zu einer immer beliebteren Option entwickelt. Doch wie sieht es aus, wenn man von einem anderen Land aus arbeiten möchte? Ist das überhaupt erlaubt? Was müssen Arbeitnehmer beachten?

Grundsätzlich ist die Arbeit von zu Hause, also im Homeoffice, an den vereinbarten Leistungsort gebunden. Dies bedeutet, dass der häusliche Arbeitsplatz der festgelegte Ort ist, an dem die Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Änderung des Arbeitsortes, beispielsweise während eines Urlaubs im Ausland, ist nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Ohne diese Zustimmung riskiert der Arbeitnehmer Konsequenzen, wie eine fristlose Kündigung.

Es ist nicht ausreicht, einfach den Laptop einzupacken und während eines Urlaubs im Ausland zu arbeiten, ohne den Arbeitgeber darüber zu informieren. Eine solche eigenmächtige Verlagerung des Arbeitsortes kann als unbefugte Urlaubsnahme oder Arbeitsverweigerung angesehen werden. Dies stellt einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Vereinbarungen dar und kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.

Es ist daher wichtig, vorab mit dem Arbeitgeber abzuklären, ob die Arbeit aus dem Ausland überhaupt möglich ist und unter welchen Voraussetzungen dies gestattet ist. Eine ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers ist unerlässlich, um rechtliche Probleme zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf der Arbeitsaufgaben sicherzustellen.

Der Arbeitsort kann somit nicht einseitig geändert werden. Daher ist es ratsam, frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren und gemeinsam Lösungen zu finden, falls der Wunsch besteht, vorübergehend aus dem Ausland zu arbeiten.

Es gibt jedoch auch Ausnahmefälle, in denen die Arbeit im Ausland ohne ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers möglich ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitgeber selbst die Arbeit im Ausland angeordnet hat oder es sich um eine kurzfristige Reise handelt, die während der regulären Arbeitszeit erfolgt.

Das Phänomen nennt sich Quiet Vacationing. Es ist auch bekannt als Urlaub ohne Ankündigung. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass vor allem Mitarbeiter im Alter von 28 bis 43 Jahren dazu neigen, sich inoffiziell freizunehmen, ohne ihren Arbeitgeber zu informieren. Dieser Arbeitszeitbetrug kann jedoch zu ernsthaften Konsequenzen wie einer fristlosen Kündigung führen.

Etwa 37 Prozent der befragten Arbeitnehmer gaben an, schon einmal im Homeoffice eine Auszeit genommen zu haben, ohne dies offiziell zu genehmigen. Dazu gehören das Bewegen der Maustaste, um in Kommunikationstools wie Teams oder Slack aktiv zu erscheinen, das Vor-Programmieren von E-Mails für den Versand nach Feierabend und die Nutzung von Zeiterfassungssystemen, um Anwesenheit vorzutäuschen.

Der Grund für das Phänomen der „stillen Urlaube“ scheint nicht unbedingt in zu wenig Urlaubstagen zu liegen. Viele Arbeitnehmer nutzen die ihnen zur Verfügung stehenden freien Tage nicht vollständig aus, insbesondere jüngere Arbeitnehmer.

Ein möglicher Grund für das Verhalten könnte der ständige Druck der modernen Arbeitswelt sein, immer erreichbar zu sein und Schuldgefühle bei der Beantragung von Urlaubstagen.

Es ist wichtig zu betonen, dass „Quiet Vacationing“ nicht nur für den Arbeitnehmer selbst negative Auswirkungen haben können, sondern auch für das Unternehmen. Durch unerlaubtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz entsteht eine Lücke in der Produktivität und Kommunikation, was langfristig zu Problemen und Konflikten führen kann. Arbeitnehmer sollten stattdessen offen mit ihren Vorgesetzten über ihre Bedürfnisse und den Wunsch nach einer Auszeit kommunizieren, um mögliche Missverständnisse und Konsequenzen zu vermeiden.

Der Begriff „Quiet Vacationing“ basiert auf dem Konzept des „Quiet Quitting“, bei dem Arbeitnehmer nur das Nötigste erledigen und beispielsweise keine Überstunden machen, um ihrem Arbeitgeber zu signalisieren, dass sie mit ihrer aktuellen Situation unzufrieden sind. Beim Urlaubs-Variant des Trends gehen Angestellte jedoch noch einen Schritt weiter und geben vor, während aktiv zu arbeiten, obwohl sie sich eigentlich im Urlaub befinden.

Die Szenarien, die auf TikTok verbreitet werden, illustrieren diese Praktiken gut. Von der Versendung von E-Mails zu unüblichen Zeiten bis hin zur Delegierung von Aufgaben an Kollegen, um die Illusion aufrechtzuerhalten, dass man arbeitet – die Palette der Vorgehensweisen ist breit. Doch Arbeitnehmer sind vor den Konsequenzen, die ein solches Verhalten mit sich bringen kann, zu warnen.

Arbeitszeitbetrug ist eine Straftat, die sowohl arbeitsrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Durch das Vortäuschen von Arbeitsleistung, während man sich im Urlaub befindet, verletzen Arbeitnehmer nicht nur ihre vertraglichen Pflichten, sondern machen sich auch strafbar. Eine Abmahnung kann die mildeste Form der Bestrafung sein, während im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung droht, wenn der Arbeitgeber schwerwiegende Auswirkungen aufgrund des „Quiet Vacationing“ erleidet.

Gravierende Auswirkungen treffen beispielsweise ein, wenn die verpasste Arbeitszeit nicht nachgeholt wird und der Arbeitgeber dadurch Geschäftseinbußen verzeichnet. Selbst in Fällen, in denen Arbeitnehmer ihre Aufgaben während des Urlaubs erledigen, aber ohne Zustimmung des Arbeitgebers im Ausland arbeiten, können sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Probleme entstehen, die zu einem Kündigungsgrund führen können.

Die Ergebnisse einer Umfrage zeigen, dass etwa jeder zehnte Deutsche der Meinung ist, dass „Quiet Vacationing“ akzeptabel ist, solange die Arbeit nicht darunter leidet. Nur ein kleiner Prozentsatz hat jedoch tatsächlich versucht, während des Homeoffice heimlich in den Urlaub zu fahren. Altersgruppen über 45 Jahren zeigen mehr Bedenken, dass ihre Abwesenheit bei der Arbeit auffallen könnte, während die jüngere Generation Z eher die Notwendigkeit für Work-Life-Balance betont.

Für junge Arbeitnehmer, die „Quiet Vacationing“ als Statement für mehr Flexibilität und Selbstbestimmung sehen, ist es wichtig, die Risiken dieser Praktik zu verstehen. Um den Job nicht aufs Spiel zu setzen, sollten sie sich bewusst machen, dass heimliches in den Urlaub fahrend während des Homeoffice nicht nur ethisch fragwürdig ist, sondern auch rechtlich problematisch sein kann. Mit Vertrauen und offener Kommunikation mit dem Arbeitgeber können Konflikte vermieden werden, und die Balance zwischen Arbeit und Erholung kann auf gesunde Weise gewahrt bleiben.