Das Landgericht Krefeld hat mit Urteil vom 15.07.2019 hat zum Aktenzeichen 22 KLs 14/18 (3 Js 720/16) einen 61 Jahre alten Angeklagten aus Moers wegen fahrlässiger Tötung in 3 Fällen, jeweils in Tateinheit mit fahrlässigem Herstellen verfälschter Arzneimittel sowie wegen fahrlässigen Herstellens verfälschter Arzneimittel zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Aus der Pressemitteilung des Landgerichts Krefeld vom 15.07.2019 ergibt sich:
Die Kammer hat festgestellt, dass der Angeklagte als Heilpraktiker in seiner Praxis in Brüggen Patienten behandelte, welche an einer Krebserkrankung litten. Im Rahmen dieser Behandlungen verabreichte der Angeklagte vier Patienten unter anderem Infusionen mit dem Stoff 3-Bromopyruvat. Bei Zubereitung der jeweils individuell hergestellten Infusionslösungen kam es im Juli 2016 bei vier Patienten zu Überdosierungen mit 3-Bromopyruvatdurch den Angeklagten, in deren Folge 3 Patienten verstarben. Die Kammer konnte einen erheblich fahrlässigen Umgang des Angeklagten mit dem Stoff 3-Bromopyruvatfeststellen. So überprüfte der Angeklagte die Identität der gelieferten Substanzen nicht, verwendete eine grundsätzlich ungeeignete Waage, Infusionsflaschen waren unzureichend beschriftet und der Einsatz von 3-Bromopyruvat wurde mangelhaftdokumentiert.