Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 23.11.2020 zum Aktenzeichen 5-2 OJs 24/19 – 4/20 in dem Strafverfahren gegen die 22-jährige deutsche Staatsangehörige Nasim A. das Hauptverfahren wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS), wegen Kriegsverbrechens gegen Eigentum sowie wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz eröffnet.
Aus der Pressemitteilung des OLG Frankfurt Nr. 82/2020 vom 24.11.2020 ergibt sich:
In der Anklageschrift vom 18.09.2020 wirft die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt der Angeklagten vor, sich im Dezember 2014 in Syrien dem „IS“ angeschlossen zu haben. Dort habe sie, als Jugendliche im Alter von 16 Jahren, durch Vermittlung des „IS“ den aus Dinslaken stammenden Yakup E. nach islamischem Ritus geheiratet. Bei Yakup E. soll es sich um ein Mitglied der sog. Lohberger Brigade handeln, die als Teil einer tschetschenischen Einheit für den „IS“ gekämpft habe. Aufgabe der Angeklagten soll es gewesen sein, Yakup E. bei seinen Kampfeinsätzen in wechselnden Gebieten Syriens und des Iraks zu unterstützen, indem sie – wie im „IS“ für die Ehefrau eines Kämpfers vorgesehen – den Haushalt geführt, ihn versorgt und seine Kampfeinsätze befürwortet habe. Nachdem Yakup E. bei einem Bombenangriff schwer verletzt worden sein soll, habe die Angeklagte ihn gepflegt.
Zudem soll die Angeklagte zusammen mit Yakup E. in der vom „IS“ eingenommenen irakischen Stadt Tal Afar ein Haus bezogen haben, das ihnen von der Vereinigung zur Festigung des eigenen Herrschafts- und Gebietsanspruchs zugewiesen worden sei. Die rechtmäßigen Inhaber sollen vertrieben, inhaftiert oder getötet worden sein und die Einrichtungsgegenstände des Hauses überwiegend aus Kriegsbeute bestanden haben. Darüber hinaus soll die Angeklagte zumindest zeitweise über ein vollautomatisches Sturmgewehr vom Typ Kalaschnikow verfügt und hierüber unberechtigt die tatsächliche Gewalt ausgeübt haben, indem sie es u.a. bei „IS-Frauentreffs“ mit sich geführt habe.
Nachdem sich die Angeklagte über vier Jahre durchgehend im Herrschaftsgebiet des „IS“ aufgehalten haben soll, sei sie schließlich in Baghuz/Syrien in kurdische Gefangenschaft geraten und am 15.03.2019 in das Camp Al-Haul verbracht worden. Dieses Camp soll sie im Oktober 2019 verlassen haben, um sich in die Türkei zu begeben. Von Ankara aus gelangte die Angeklagte schließlich am 15.11.2019 mit dem Flugzeug nach Frankfurt am Main, wo sie zunächst vorläufig festgenommen wurde.
Seit dem 16.11.2019 befindet sich die Angeklagte ununterbrochen in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgerichts hat zugleich Haftfortdauer angeordnet.
Die Hauptverhandlung ist öffentlich. Sie wird am 07.12.2020, 10.00 Uhr, im Saal II des Gerichtsgebäudes E, Hammelsgasse 1, Frankfurt am Main, beginnen. Weitere Verhandlungstermine sind anberaumt auf den 14.12.2020, 21.12.2020, 11.01.2021, 14.01.2021, 15.01.2021, 18.01.2021, 25.01.2021, 29.01.2021, 05.02.2021, 08.02.2021, 12.02.2021, 15.02.2021, 19.02.2021, 22.02.2021, 25.02.2021 und 26.02.2021.