Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich zwei Monate länger als ursprünglich geplant, nämlich bis Ende April, vorläufig anzuwenden.
Aus EU-Aktuell vom 10.02.2021 ergibt sich:
Die Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich müssen dem Vorschlag zustimmen. Die Verlängerung hat rein technische Gründe: Sie dient dazu, genug Zeit für den Abschluss der juristisch-sprachlichen Überarbeitung des Abkommens in allen 24 Sprachen zu schaffen und so seine Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat zu ermöglichen.
Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich legt die Modalitäten der künftigen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich fest. Es umfasst ein Freihandelsabkommen mit enger Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Umwelt und Fischerei, eine enge Partnerschaft für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie einen übergreifenden Governance-Rahmen .
Das Abkommen enthält Präferenzregelungen in Bereichen wie Handel mit Waren und Dienstleistungen, digitaler Handel, geistiges Eigentum, öffentliches Beschaffungswesen, Luftfahrt und Straßenverkehr, Energie, Fischerei, Koordinierung der sozialen Sicherheit, Strafverfolgung und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, fachliche Zusammenarbeit und Teilnahme an Unionsprogrammen. Es wird durch Bestimmungen untermauert, die gleiche Wettbewerbsbedingungen und die Achtung der Grundrechte gewährleisten.