Gustl Mollath und der Freistaat Bayern haben sich in dem Amtshaftungsverfahren mit dem Az. 15 O 4267/18 gütlich geeinigt.
Aus der Pressemitteilung des Landgerichts München I Nr. 14/2019 vom 12.11.2019 ergibt sich:
Der Freistaat Bayern zahlt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Abgeltung der geltend gemachten Ansprüche ins-besondere aufgrund unberechtigter Unterbringung in einem forensischen psychiatrischen Krankenhaus an Gustl Mollath einen weiteren Betrag in Höhe von 600.000,00 €.
Der Rechtsstreit ist mit dieser gütlichen Einigung beendet. Weitere Verhandlungstermine werden folglich nicht stattfinden.