Grünes Licht für neues Jugendschutzgesetz

04. März 2021 -

Das Jugendschutzgesetz soll nach dem Willen der Bundesregierung an die Herausforderungen der digitalen Medienwelt angepasst werden.

Aus hib – heute im bundestag Nr. 283 vom 03.03.2021 ergibt sich:

Den entsprechenden Gesetzesentwurf (BT-Drs. 19/24909 – PDF, 1,4 MB) billigte der Familienausschuss am Mittwoch in einer geänderten Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der FDP- und der Linksfraktion. Die Fraktionen der AfD und von Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Zuvor hatte der Ausschuss einen Änderungsantrag von Union und Sozialdemokraten zum Gesetzentwurf gegen die Stimmen der FDP angenommen. Neben den Koalition stimmten auch die Grünen für diesen Antrag, AfD und Linke enthielten sich.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ (BPjM) zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt wird. Mit dem angenommen Änderungsantrag wird zudem geregelt, dass die Bundeszentrale einen Beirat einrichtet, der sich „in besonderer Weise für die Verwirklichung der Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen“ einsetzt. Diesem zwölfköpfigen Gremium sollen auch zwei Vertreter von Kinder- und Jugendverbänden angehören, die nicht älter als 17 Jahre alt sein dürfen.

Gemäß der Gesetzesnovelle sollen die Anbieter von Onlineplattformen zu Voreinstellungen verpflichtet werden, die Kinder und Jugendliche insbesondere vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexualisierter Ansprache („Cybergrooming“), Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen. Sie sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche etwa bei Spielen oder in sozialen Netzwerken von Fremden nicht mehr einfach gefunden und angesprochen werden können. Auch ist vorgesehen, Kostenfallen wie „Loot Boxes“ standardmäßig zu deaktivieren. Mit dem Änderungsantrag wird darüber hinaus festgelegt, dass die Alterskennzeichnung um sogenannte Deskriptoren erweitert werden, mit denen auf Interaktionsrisiken hinweisen, wenn diese bei der Alterseinstufung nicht berücksichtigt wurden. Zudem wird konkretisiert, dass zu den „entwicklungsbeeinträchtigenden Medien“ insbesondere „übermäßig ängstigende, Gewalt befürwortende oder das sozial-ethische Wertebild beeinträchtigende Medien“ zählen.

Umgekehrt wollen Union und SPD mit ihrem Änderungsantrag Kindern der Zugang zu Kinos und öffentlichen Filmvorführungen erleichtern. So wird das auf bislang personensorgeberechtigte Personen begrenzte Begleitungsrecht auf „erziehungsbeauftragte Personen“ erweitert. Damit soll den flexibilisierten Lebensformen und der Zunahme von Patchworkfamilien Rechnung getragen werden.

Die FDP und Die Linke monierten, dass mit dem Ausbau der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer eigenen Bundeszentrale eine Doppelstruktur geschaffen wird. Die Behörde sei dann in Teilen auch für Internetangebote zuständig und entziehe der auf Länderebene organisierten unabhängigen, staatsfernen Medienaufsicht Kompetenzen.

Die Grünen begrüßten den Änderungsantrag der Koalition ausdrücklich. Dies reiche allerdings nicht aus, um dem Gesetzentwurf insgesamt zuzustimmen. Auch sie befürchten, dass die unklare Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern beim Jugendmedienschutz nicht aufgelöst wird. Ebenso werde das Problem der Medienkonvergenz nicht gelöst. Eltern und Erziehungsberechtigte, aber auch Kinder und Jugendliche selbst sei es zunehmend unverständlich, warum derselbe Medieninhalt je nach Verbreitungsweg unterschiedlichen Vorgaben unterliege.

Die AfD wiederum wünscht sich strengere Auflagen bei der Verbreitung von Pornografie im Internet. Zudem befürchtet sie, dass die neu zu schaffende Bundeszentrale nicht unabhängig und staatsfern sei. Entsprechende Entwicklungen habe man bereits bei der Bundeszentrale für politische Bildung beobachten könne, die einseitig die Positionen der Regierung vertrete.