Eine EU-weite Untersuchung hat ergeben, dass viele Werbeangaben über die Nachhaltigkeit von Produkten oder Dienstleistungen gegen Verbraucherschutzvorschriften verstoßen.
Aus der Pressemitteilung des BMJV vom 08.02.2021 ergibt sich:
Das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation Network) hat in einem sogenannten „Sweep“ Angaben zur Nachhaltigkeit von Produkten oder Dienstleistungen auf Webseiten geprüft. In Deutschland führte erstmals das Bundesamt für Justiz (BfJ) die Prüfung gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. durch.
Insgesamt wurden von den Mitgliedstaaten 344 Nachhaltigkeitsaussagen u. a. aus den Bereichen Kleidung, Kosmetik, Lebensmittel, Haushaltsgeräte und Reisedienstleistungen im Hinblick auf übertriebene, falsche oder irreführende Angaben nach dem EU-Verbraucherschutzrecht ausgewertet. In 42 Prozent der Fälle stellte das CPC-Netzwerk irreführende Angaben zur Nachhaltigkeit fest. Durch die Händler wurden keine ausreichenden Informationen zur Verfügung gestellt, um die Richtigkeit ihrer Angaben überprüfen zu können. In mehr als einem Drittel der Fälle fielen vage und nicht näher erläuterte Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ auf.
Zum Ergebnis erklärt Verbraucherschutz-Staatssekretär Prof. Christian Kastrop: „Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich immer mehr für umweltfreundliche und nachhaltige Produkte oder Dienstleistungen. Manche Unternehmen wittern hier die Chance mit vagen, irreführenden oder übertriebenen Werbeaussagen zur Nachhaltigkeit ein besseres Geschäft zu machen. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass sich die Verbraucherschutzbehörden diesem „Greenwashing“ entschlossen entgegenstellen. Auch die von der EU-Kommission vorgestellte Neue Verbraucheragenda verfolgt das Ziel, das Greenwashing gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern einzudämmen und vor irreführenden Aussagen zu schützen. Dieses Vorhaben unterstützen wir und werden uns intensiv und konstruktiv in die Beratungen einbringen.“
Als nächsten Schritt werden sich die nationalen Stellen der Mitgliedstaaten mit den betroffenen Unternehmen in Verbindung setzen, um die festgestellten Verstöße abzustellen. In Deutschland erfolgt dies regelmäßig nicht auf behördlichem, sondern auf zivilrechtlichem Wege, indem Konkurrenten oder Verbraucherverbände die „schwarzen Schafe“ abmahnen.