Im Verfahren des Bundeskartellamtes zur Prüfung des Online-Angebotes Google News Showcase hat Google Maßnahmen vorgeschlagen, um wettbewerbliche Bedenken des Amtes auszuräumen. Ob diese Maßnahmen dafür geeignet sind, wird das Bundeskartellamt nun durch eine Konsultation in der Verlagsbranche untersuchen.
Aus der Pressemitteilung des BKartA vom 12.01.2022 ergibt sich:
Im Juni 2021 hatte das Bundeskartellamt auf die Beschwerde der Verwertungsgesellschaft Corint Media hin gegen Google ein Verfahren zur kartellrechtlichen Prüfung von Google News Showcase eingeleitet (vgl. Pressemitteilung vom 04. Juni2021). Die Untersuchung stützt sich maßgeblich auf die Befugnisse des Bundeskartellamtes nach den neuen Vorschriften für Digitalkonzerne. Sie schließt insoweit an die jüngste Entscheidung des Amtes an, wonach Google über eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ im Sinne des § 19a Abs. 1 GWB verfügt (vgl. Pressemitteilung vom 05. Januar 2022). Damit unterliegt Google einer besonderen Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt nach § 19a Abs.2 GWB, die im vorliegenden Verfahren von Bedeutung ist.
Bei Google News Showcase handelt es sich um ein Nachrichtenangebot von Google, das Presseverlagen die Möglichkeit gibt, ihre jeweiligen Inhalte in sogenannten „Story-Panels“ in hervorgehobener Darstellung zu präsentieren. Diese „Story-Panels“ der Verlage werden in den Angeboten Google News und Google Discover angezeigt.
Das Verfahren des Bundeskartellamtes zum Google News Showcase umfasst drei Prüfungsgegenstände:
(1.) Ursprünglich hatte Google angekündigt, das Angebot in die allgemeine Google-Suche einzubinden und entsprechend zu präsentieren. Das Amt befürchtet bei diesem Vorgehen eine Selbstbevorzugung Googles bzw. eine Behinderung konkurrierender Angebote Dritter.
(2.) Das Amt untersucht, ob die zu Grunde liegenden Vertragsbedingungen die teilnehmenden Verlage unangemessen benachteiligen, insbesondere ob ihnen die Durchsetzung des allgemeinen Leistungsschutzrechts bei einer Teilnahme an Google News Showcase unverhältnismäßig erschwert wird.
(3.) Das Amt prüft, wie die Bedingungen für den Zugang zu dem Google News Showcase-Angebot ausgestaltet sind, konkret, ob ein diskriminierungsfreier Zugang für die Presseverlage gewährleistet ist.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Google hat Maßnahmen zugesichert, mit denen es auf unsere geäußerten Wettbewerbsbedenken bei Google News Showcase reagieren wird. Die Einbindung der Showcase-Inhalte in die allgemeine Suche ist nicht mehr geplant. Die Bedingungen für eine Teilnahme an Google News Showcase sollen die Geltendmachung des allgemeinen Leistungsschutzrechtes der Presseverleger nicht behindern. Der Zugang zu Google News Showcase erfolgt nach sachlichen Kriterien. Um sicher zu stellen, dass die von Google vorgeschlagenen Maßnahmen wirksam sind, sind wir auf die Einschätzung der betroffenen Marktteilnehmer angewiesen. Angesichts der teils sehr unterschiedlichen Interessenlage der Verlage führen wir deshalb eine breitere Konsultation in der Branche durch.“
Google hat einige der verfahrensgegenständlichen Verhaltensweisen bereits geändert und sich bereit erklärt, verbleibende Unklarheiten und Bedenken durch Änderungen in den Showcase-Verträgen und durch klarstellende Erklärungen zu adressieren. Insbesondere soll eine klare Trennung zwischen den Showcase-Verträgen und den inzwischen aufgenommenen Verhandlungen zwischen Google und den Verlagen bzw. deren Verwertungsgesellschaft zur sonstigen Vergütung des Leistungsschutzrechts bestehen.
Andreas Mundt: „Parallel zu dem Verfahren zum Google News Showcase behalten wir die Verhandlungen zur Vergütung des Leistungsschutzrechts genau im Blick.“
Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen Googles – im Rahmen des Verfahrens zum Google News Showcase – werden nun Stellungnahmen der Corint Media als Beschwerdeführerin und einer Reihe deutscher Presseverlage eingeholt.