Die Bundesregierung hat sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Erstmals wird die Verantwortung deutscher Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten verbindlich geregelt.
Aus dem Newsletter des BMAS vom 18.02.2021 ergibt sich:
Nicht überall auf der Welt arbeiten Menschen unter guten Bedingungen. Dass Gesundheits- und Arbeitsschutz in globalen Lieferketten oft mangelhaft sind, offenbart auch die Corona-Krise.
Unternehmen hier verdienen an dem, was in anderen Teilen des Globus erarbeitet wird. Darum stehen sie auch in der Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette. Es reicht künftig nicht mehr, nur bis zu den eigenen Werkstoren zu schauen, Unternehmen sollen dafür einstehen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette nicht zu Menschenrechtsverletzungen bei der Herstellung ihrer Produkte kommt. Das soll jetzt erstmals auch gesetzlich durchgesetzt werden.
Das Lieferkettengesetz kommt – noch in dieser Legislaturperiode. Mit dem Gesetz wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten geregelt.