Das TV-Sternchen Gina-Lisa L. wurde im Jahr 2016 in einem medial aufsehenerregenden Verfahren wegen falscher Verdächtigung verurteilt.
Das Amtsgericht Tiergarten hatte die aus verschiedenen TV-Formaten bekannte Angeklagte am 22.08.2016 in erster Instanz wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 250 Euro verurteilt.
Die zuständige Richterin sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte im Jahr 2012 zwei Männer bewusst wahrheitswidrig einer Vergewaltigung bezichtigt hatte.
Die bei der Polizei angezeigte Vergewaltigung habe nicht stattgefunden.
Vielmehr habe es sich bei dem zum Teil auf Handyvideos dokumentierten Geschehen um einvernehmlichen Sex gehandelt, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.
Die dagegen eingelegte Sprungrevision führte nun zur Bestätigung des Urteils, d. h. sie legte beim Kammergericht in Berlin Rechtsmittel wegen möglicher Verfahrensfehler ein.
Am 10.02.2017 fand beim Kammertermin die weitere Verhandlung statt.
Die Sprungrevision bestätigte nun das Urteil.
Danach muss das TV-Sternchen nun 80 Tagessätze zu je 250 Euro zahlen.
Der entsprechende Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 16.10.2017 ist seit dem 24.10.2017 rechtskräftig.
Gina-Lisa L. ist damit wegen falscher Verdächtigung rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 250 Euro (insgesamt 20.000 Euro) verurteilt und muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Die Akte wurde vom Amtsgericht Tiergarten am 26.10.2017 zur Vollstreckung an die Staatsanwaltschaft Berlin als Vollstreckungsbehörde weitergeleitet.
Von dort wird die Verurteilte in der nächsten Zeit eine Zahlungsaufforderung erhalten.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M., vertritt Sie im Jugendstrafrecht, Strafrecht, Opferrecht und Nebenstrafrecht!