Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von Union und SPD hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages den Entwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) gebilligt.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 766 vom 09.06.2021 ergibt sich:
Neben Regelungen zur medizinischen Versorgung gehört auch eine Pflegereform zu dem Entwurf. Die Opposition monierte am 09.06.2021 im Ausschuss, dass die Pflegereform kurzfristig in den Entwurf integriert worden sei und weit hinter den Erfordernissen zurückbleibe. Die Oppositionsfraktionen votierten gegen den Gesetzentwurf.
Die Neuregelungen in der Pflege sollen dazu beitragen, Pflegekräfte besser zu bezahlen und zugleich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten. Die Koalition will dazu den Beitragszuschlag für Kinderlose in der gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,1 Punkte auf 0,35 Prozent anheben. Auch soll sich der Bund ab 2022 jährlich mit einer Milliarde Euro an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung beteiligen.
Ferner sollen ab September 2022 Versorgungsverträge für Pflegeeinrichtungen an eine tarifliche Entlohnung gekoppelt werden. Um vollstationär versorgte Pflegebedürftige finanziell zu entlasten, soll ihr Eigenanteil schrittweise verringert werden.
Die Reform beinhaltet für 2022 auch einen ergänzenden Bundeszuschuss an die GKV in Höhe von sieben Milliarden Euro, um einen Anstieg der Zusatzbeiträge zu verhindern.
Mit den Regelungen im ursprünglichen GVWG will die Bundesregierung Qualität und Transparenz in der medizinischen Versorgung verbessern. Der Entwurf sieht Vorgaben für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), mehr Rechte für Krankenversicherte sowie Reformen in Krankenhäusern und Hospizen vor.
Weitere Informationen
Entwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) (BT-Drs. 19/26822 – PDF, 2, 1 MB)