Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat das vierte Bevölkerungsschutzgesetz, die sogenannten Corona-Notbremse, in veränderter Fassung gebilligt.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 511 vom 19.04.2021 ergibt sich:
Für die Vorlage (BT-Drs. 19/28444 – PDF, 454 KB) votierten am Montag in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von Union und SPD, die Fraktionen von Linken, FDP und AfD stimmten dagegen, die Grünen enthielten sich.
Zuvor hatten sich die Koalitionsfraktionen auf diverse Änderungen und Ergänzungen im Gesetz verständigt. Der Gesetzentwurf soll noch im Laufe der Woche im Bundestag beschlossen werden.
Die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen betreffen unter anderem die geplante Ausgangsbeschränkung ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100. Sie soll künftig nicht ab 21 Uhr, sondern erst ab 22 Uhr bis 5 Uhr gelten und eine Ausnahme beinhalten für abendliche Spaziergänger oder Jogger zwischen 22 bis 24 Uhr, wenn sie allein unterwegs sind.
Ferner soll der Präsenzunterricht an Schulen bereits ab einem Inzidenzwert von 165 statt 200 verboten sein. Außerdem soll der Umgang mit Personen geregelt werden, die geimpft oder anderweitig immunisiert sind. Hierzu ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung geplant, die vom Bundestag beschlossen werden soll. Die Zustimmung des Bundestages ist künftig auch für andere Corona-Rechtsverordnungen vorgesehen. Die Abgeordneten verständigten sich zudem auf eine Befristung des Gesetzentwurfs bis Ende Juni 2021.