Die Bundesregierung hat über die gesetzlichen Neuregelungen im Oktober 2021 informiert.
Aus der Pressemitteilung der BReg vom 29.09.2021 ergibt sich:
Nach den Soforthilfen der Bundesregierung für die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe beginnt nun die Aufbauhilfe. Für die Dauer der pandemischen Lage bleiben die Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen bestehen. Impftermine können während der Arbeitszeit wahrgenommen werden. Besserer Schutz bei Vertragsabschlüssen und Inkassoverfahren. Und: Das Strafgesetzbuch ist durch neue Straftatbestände ergänzt.
Hochwasser in Deutschland
Wiederaufbau der betroffenen Regionen
Nach der Hochwasserkatastrophe im Juli sind erhebliche Anstrengungen für den Wiederaufbau notwendig. Im nationalen Solidaritätsfonds stehen nun bis zu 30 Milliarden Euro bereit. Mit der „Aufbauhilfe 2021“ wird die Infrastruktur wiederhergestellt. Auch Entschädigungen werden daraus finanziert. Das Gesetz ist am 15. September 2021 in Kraft getreten.
Verteilung und Verwendung der Aufbauhilfen beschlossen
Die „Aufbauhilfeverordnung 2021“ regelt, wie die bereitgestellten Mittel zwischen den vom Hochwasser betroffenen Ländern verteilt und welche Schäden berücksichtigt werden. Mit Inkrafttreten der Verordnung am 16. September 2021 können der Bund und die entsprechenden Länder eine Verwaltungsvereinbarung mit detaillierten Regelungen und Verfahrensvorschriften für die einzelnen Aufbauprogramme der Länder schließen.
Landwirte dürfen zusätzliche Flächen nutzen
Die Bundesregierung will landwirtschaftliche Betriebe unterstützen, denen es nach den diesjährigen starken Regenfällen und dem Hochwasser an Futter für ihre Tiere mangelt. Sie können auch ökologische Vorrangflächen zur Gewinnung von Futter nutzen. Eine entsprechende Ausnahmeregelung ist am 22. September 2021 in Kraft getreten.
Arbeit und Soziales
Corona-Arbeitsschutzverordnung wird angepasst
Bewährte Arbeitsschutzmaßnahmen wie die Verpflichtung zum Testangebot sowie die AHA+L-Regel bleiben für die Dauer der pandemischen Lage – längstens bis zum 24. November 2021 – bestehen. Neu ist: Unternehmen sollen ihre Beschäftigten künftig für den Impftermin freistellen.
Kurzarbeit: Erleichterter Zugang gilt weiter
Weiterhin Planungssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte in der Pandemie: Zum 29. September tritt die vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung in Kraft. Mit der Regelung werden die Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember auf alle Betriebe ausgeweitet, unabhängig vom Zeitpunkt der Einführung der Kurzarbeit. Verlängert wird außerdem die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitgeber bis zum Ende des Jahres.
Verbraucherschutz
Gesetz für faire Verbraucherverträge
Am Telefon aufgeschwatzte Verträge oder überlange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen – davor werden Verbraucher besser geschützt. Das kann Handyverträge genauso betreffen wie
Schutz vor zu hohen Inkassokosten
Verbraucher und Verbraucherinnen werden vor unverhältnismäßig hohen Inkasso-Kosten geschützt. Vor allem werden diejenigen entlastet, die sich um einen zügigen Ausgleich ihrer Schulden bemühen. Auch gelten für kleinere geforderte Beträge geringere Gebühren. Wichtige verbraucherrelevante Teile des Gesetzes treten zum 1. Oktober 2021 in Kraft.
Strafrecht
Ergänzungen des Strafgesetzbuches
Sogenannte Feindeslisten zu verbreiten, steht jetzt unter Strafe. Außerdem wurde ein Straftatbestand eingeführt für die Verbreitung und den Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern. Aufgenommen im Strafgesetzbuch ist zudem der Tatbestand der sogenannten verhetzenden Beleidigung. Das Gesetz ist am 22. September 2021 in Kraft getreten.