Die EU-Kommission und der deutsche EU-Ratsvorsitz wollen im Hinblick auf eine sichere und patientenorientierte Nutzung von Gesundheitsdaten für Europa enger zusammenarbeiten und einen europäischen Gesundheitsdatenraum schaffen.
Aus EU-Aktuell vom 12.11.2020 ergibt sich:
Diese Absicht haben Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides und Binnenmarktkommissar Thierry Breton am 11.11.2020 auf der Konferenz „Digital Health 2020 – EU on the Move“ bekundet. Die EU-Kommission plant, ihren Legislativvorschlag für den europäischen Gesundheitsdatenraum im kommenden Jahr vorzulegen.
Der Minister und die Kommissionsmitglieder waren sich darin einig, dass es nun dringend notwendig sei, die EU-weite Zusammenarbeit zu verstärken.
Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen der Umsetzung der Datenstrategie noch in diesem Jahr ein Rechtsakt zur Daten-Governance vorgelegt werden, mit dem die Weiterverwendung sensibler öffentlicher Daten wie Gesundheitsdaten unterstützt wird. Wie im Arbeitsprogramm der Kommission für 2021 vorgesehen, ist für nächstes Jahr ein spezieller Legislativvorschlag für einen europäischen Gesundheitsdatenraum geplant.
Als erste Schritte werden die folgenden Maßnahmen, die ab 2021 eingeleitet werden sollen, den Weg für eine bessere datengestützte Gesundheitsversorgung in Europa ebnen:
• Vorlage eines Kommissionsvorschlags für einen europäischen Gesundheitsdatenraum im Jahr 2021;
• Durchführung einer gemeinsamen Maßnahme mit 22 Mitgliedstaaten, um Optionen für Governance, Infrastruktur, Datenqualität und Datensolidarität vorzuschlagen und den Bürgern Entscheidungsbefugnis in Bezug auf die Weiterverwendung von Gesundheitsdaten in der EU zu geben;
• Investitionen zur Unterstützung des Europäischen Gesundheitsdatenraums im Rahmen des Programms EU4Health sowie gemeinsamer Datenräume und Innovationen im Bereich des digitalen Gesundheitswesens im Rahmen der Programme „Horizont Europa“ und „Digitales Europa“;
• Zusammenarbeit mit den einschlägigen Akteuren bei der Entwicklung zielgerichteter Verhaltenskodizes bei der Weiterverwendung von Gesundheitsdaten;
• Pilotprojekt, mit dem die Durchführbarkeit grenzübergreifender Analysen im Hinblick auf Verbesserungen, Regulierung und Innovation im Gesundheitswesen aufgezeigt werden soll;
• weitere EU-Finanzierungsmöglichkeiten für den digitalen Wandel im Gesundheits- und Pflegebereich, die den Mitgliedstaaten ab 2021 im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität, des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Europäischen Sozialfonds Plus und des Fonds InvestEU zur Verfügung stehen.
Die am 11.11.2020 von der Kommission angenommenen Vorschläge zur Verbesserung der Vorsorge und Reaktion in Gesundheitskrisen in der EU als erste Schritte hin zu einer europäischen Gesundheitsunion ebnen auch den Weg für die Beteiligung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) an der künftigen europäischen Infrastruktur für den Gesundheitsdatenraum, zusammen mit Forschungsinstituten, öffentlichen Gesundheitseinrichtungen und Behörden, die Datengenehmigungen in den Mitgliedstaaten erteilen.