Gesetzentwurf zur Treibhausgasminderungs-Quote vorgelegt

11. März 2021 -

Kraftstoffe im Verkehrssektor sollen zukünftig weniger Treibhausgase verursachen.

Aus hib – heute im bundestag Nr. 317 vom 11.02.2021 ergibt sich:

Dieses Ziel verfolgt der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (BT-Drs. 19/27435 – PDF, 1 MB), der jetzt dem Bundestag zugeleitet worden ist. Damit folgt die Bundesregierung der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II), die den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Verkehrssektors (Straße und Schiene) auf mindestens 14 Prozent für das Jahr 2030 angehoben hat.

Die Förderung von erneuerbaren Energien im Verkehr erfolgt seit 2015 durch die Treibhausgasminderungs-Quote. Diese verpflichtet Unternehmen, die Kraftstoff in Verkehr bringen, die Treibhausgasemissionen ihres Kraftstoffes um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Erreichen sollen sie dies unter anderem dadurch, dass sie erneuerbare Energieerzeugnisse in Verkehr bringen.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor, die Treibhausgasminderungs-Quote für Otto- und Dieselkraftstoffe anzuheben. Außerdem soll eine Mindestquote für das Inverkehrbringen erneuerbarer strombasierter Flugturbinenkraftstoffe eingeführt werden. Um strombasierte Kraftstoffe zu fördern, wird laut Gesetzentwurf die Anrechnung von ausschließlich mit erneuerbaren Energien hergestellten flüssigen Kraftstoffen und von grünem Wasserstoff sowohl im Straßenverkehr als auch zur Produktion konventioneller Kraftstoffe zugelassen.

Der Gesetzentwurf ist dem Bundesrat am 12. Februar 2021 als besonders eilbedürftig zugeleitet worden. Die Stellungnahme des Bundesrates steht noch aus.