Gesetzentwurf zur Reform des Bundesjagdgesetzes vorgelegt

21. Januar 2021 -

Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes vorgelegt.

Aus hib – heute im bundestag Nr. 94 vom 21.01.2021 ergibt sich:

Mit dem Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/26024 – PDF, 1,1 MB) soll das Bundesjagdgesetz seit 1976 erstmals umfassend novelliert werden. Ziel sei es unter anderem, einen angemessenen Ausgleich zwischen Wald und Wild herzustellen, die Jägerprüfungsordnung zu vereinheitlichen sowie die Bleiabgabe von Büchsenmunition an die Umwelt zu verringern, so die Bundesregierung. Konkret sieht die Novelle bundeseinheitliche Regelungen für eine Zertifizierung von Büchsenmunition mit optimaler Wirkung vor, damit kein Tier unnötig lange leiden muss, bei gleichzeitiger Bleiminimierung.

Zudem soll es künftig zur Verbesserung von Tierschutz und Jagdsicherheit erforderlich sein, einen Schießübungsnachweis vorzuweisen. Dies soll verbindlich werden, um an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen zu können. Auch sind bundeseinheitliche Vorgaben für höhere und umfassendere Anforderungen bei der Jäger- und Falknerausbildung und -prüfung vorgesehen. Auch sollen mit dem Entwurf Ergebnisse des Waldgipfels umgesetzt werden: Wichtigste Neuerung sei die Abschaffung der bisher verpflichtenden Abschusspläne für Rehwild. Stattdessen sollen sich Waldbesitzer und Jäger künftig auf einen jährlichen Mindestabschuss pro Revier verständigen. Eine Obergrenze soll es nicht mehr geben. Einigen sie sich nicht, soll die Jagdbehörde entscheiden, wie viele Rehe erlegt werden müssen. Dabei ist sie gehalten, sich an die neue Zielvorgabe des Jagdgesetzes zu halten, die Waldverjüngung zu fördern. Bei der Entscheidung soll sich die Behörde künftig auch auf eigens angefertigte Gutachten zum Wildverbiss stützen können.