Das Bundeskabinett hat am 24.03.2021 den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie beschlossen.
Aus der Pressemitteilung des BMF Nr. 8/2021 vom 24.03.2021 ergibt sich:
Die Bundesregierung schlägt schärfere Regelungen zur Bekämpfung aggressiver Steuergestaltungen vor. Strategien multinationaler Unternehmen zur Steuervermeidung sollen durch die neuen Regeln wirksam bekämpft werden.
Der Gesetzentwurf schränkt Gestaltungsinstrumente multinationaler Unternehmen zur Steuervermeidung spürbar ein und sorgt für eine weitere Harmonisierung des Unternehmensteuerrechts in der EU. Die Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie (ATAD) enthält ein Paket von Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung. Deutschland erfüllt in vielen Bereichen bereits heute weitgehend die von der ATAD vorgegebenen Standards und tut jetzt noch mehr.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz dazu: „Eine gerechte Gesellschaft gibt es nur mit einem gerechten Steuersystem. Diesem Gedanken folgt der heutige Kabinettbeschluss zur Umsetzung der ATAD-Richtlinie. Damit machen wir einen großen Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit. Wir stellen uns aggressiver Steuergestaltung und Gewinnverlagerung entgegen. Es muss Schluss damit sein, dass sich große Konzerne um die Steuerpflicht herumdrücken. Jeder muss einen fairen Beitrag leisten. Mit dem heute beschlossenen Gesetz zeigen wir: Wir lassen nicht locker, wir stopfen Steuerschlupflöcher. Dabei steht Deutschland nicht allein, sondern handelt vereint mit seinen europäischen Partnern.“
Der Gesetzentwurf enthält folgende Regelungen:
Verhinderung hybrider Gestaltungen
Die Regelungen zur Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen im Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen verhindern, dass Betriebsausgaben mehrfach berücksichtigt werden oder dass Betriebsausgaben berücksichtigt werden, obwohl die entsprechenden Einnahmen keiner Besteuerung unterliegen. Damit werden die Artikel 9 und 9b der ATAD umgesetzt.
Reform der Hinzurechnungsbesteuerung
Durch Anpassungen bei der Hinzurechnungsbesteuerung wird die Bekämpfung niedrigbesteuerter Einkünfte grenzüberschreitend agierender Unternehmen zeitgemäß und rechtssicher ausgestaltet. Insbesondere wird das Beherrschungskriterium angepasst. Statt auf eine Inländerbeherrschung abzustellen, wird künftig eine gesellschafterbezogene Betrachtung des Beherrschungskriteriums durchgeführt. Außerdem findet bei mehrstufigen Gesellschaftsstrukturen im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung keine Verlustkonsolidierung auf Ebene der obersten ausländischen Gesellschaft mehr statt.
Reform der Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung
Der Entwurf enthält zudem Regelungen zur Anpassung der deutschen Wegzugs- und Entstrickungsregelungen an Artikel 5 der ATAD, der zum einen eine Besteuerung stiller Reserven im Fall des Wegzugs oder der Überführung einzelner Wirtschaftsgüter ins Ausland anordnet und andererseits dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit der zeitlichen Streckung dieser Besteuerung über einen Zeitraum von fünf Jahren einräumt. Bei der Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen nach § 6 des Außensteuergesetzes sieht der Gesetzentwurf Vereinheitlichungen bei den Stundungsregelungen sowie Maßnahmen zur Verbesserung bei der sog. Rückkehrerregelung und zur Verhinderung von Steuergestaltungen bei substantiellen Gewinnausschüttungen vor.