Das Bundeskabinett hat am 13.04.2021 weitgehende Änderungen bei der Verteilung der EU-Agrarfördermittel für die nächsten Jahre beschlossen.
Aus der Pressemitteilung des BMU vom 13.04.2021 ergibt sich:
Das Bundesumweltministerium hatte sich in der Abstimmung mit dem federführenden Bundeslandwirtschaftsministerium intensiv in die Gestaltung der Umwelt-Architektur der Gesetze eingebracht. Dabei wurden wichtige Fortschritte für den Umweltschutz erreicht: So wird ab 2022 ein größerer und stetig wachsender Anteil der Mittel für die Förderung des Ökolandbaus, für Agrarumweltschutzmaßnahmen und das Tierwohl reserviert. Zudem wird ab 2023 jährlich mehr als eine Milliarde Euro – ein Viertel der Direktzahlungen – eingesetzt, um Landwirtinnen und Landwirte für Leistungen zu honorieren, die sie für den Umweltschutz erbringen.
Bundesumweltministerin Schulze: „Die Zeiten, in denen Steuermittel für die Landwirtschaft weitgehend ökologisch blind als Flächenprämien verteilt wurden, gehen dem Ende zu. Mit den heutigen Beschlüssen sind uns wichtige Fortschritte gelungen, für die wir im Bundesumweltministerium lange gekämpft haben. Mit diesen Änderungen beginnt ein Systemwechsel, den unsere Umwelt dringend braucht, der aber auch der Landwirtschaft in Deutschland eine sicherere Zukunft geben kann. Die konkreten Leistungen der Landwirtschaft für Umweltschutz, Klima und Artenvielfalt werden künftig viel stärker honoriert als bisher. In der Ressortabstimmung sind hier noch wichtige Verbesserungen gelungen: So sollen Landwirtinnen und Landwirte künftig mehr Geld erhalten, wenn sie auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel verzichten. Auch wer zum Beispiel die Natur auf Wiesen und Weiden schützt, vielfältige Fruchtfolgen anbaut oder in Naturschutzgebieten umweltschonend wirtschaftet, kann künftig dafür honoriert werden. Es bleibt noch viel zu tun für den Umweltschutz in der Agrarlandschaft, aber mit dieser Reform ist ein guter Einstieg gelungen. Meine Hoffnung ist, dass wir uns gemeinsam auf diesen Weg machen. Denn Umweltschutz und Landwirtschaft brauchen einander, um erfolgreich zu sein. “
Insgesamt werden in Deutschland derzeit jährlich rund 6 Mrd. Euro EU-Agrarfördermittel verteilt. Bislang wurde der größte Teil davon (78 Prozent) als Flächenprämie ausgeschüttet, also weitgehend unabhängig von den Folgen für Umwelt und Landschaft. Ab 2022 wird dieser flächenbezogene Anteil nun schrittweise durch neue Ansätze ersetzt und sinkt bis zum Jahr 2026 zunächst auf 51 Prozent.
Zentrales neues Instrument sind die Öko-Regelungen, über die 25 Prozent der Direktzahlungen ab 2023 eingesetzt werden. Das entspricht mehr als 1 Mrd. Euro pro Jahr. Dabei können Landwirtinnen und Landwirte aus einem Katalog von Umweltschutzmaßnahmen auswählen. Dazu zählt zum Beispiel ein Schutzgebietsbonus für ökologische Leistungen in Natura-2000-Gebieten. Weitere Ökoregelungen belohnen vielfältige Acker-Fruchtfolgen, blütenreiche Wiesen und Weiden oder den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel. Die Details dieser Regelungen sollen von Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium im Einvernehmen per Verordnung ausgearbeitet werden.
Deutlich mehr Geld gibt es auch für die Förderung des Ökolandbaus und die Finanzierung von Agrarumweltmaßnahmen und mehr Tierwohl über die sogenannte zweite Säule. Bislang werden 6 Prozent der Direktzahlungsmittel in die zweite Säule umgeschichtet – das sind rund 300 Mio Euro Mio. Euro. Ab 2022 werden dies 8 Prozent sein, also rund 95 Mio. Euro zusätzlich. Damit geht das Bundeskabinett noch über die in der Agrarministerkonferenz der Bundesländer gefundene Einigung hinaus. Ab 2023 greift dann ein schrittweiser jährlicher Aufwuchs von 10 Prozent im Jahr 2023 bis hin zu 15 Prozent im Jahr 2026, auf den sich bereits die Agrarministerkonferenz verständigt hatte.
Wichtige Verbesserungen gibt es auch für Schäfer und andere Weidetierhalter, deren Leistungen für den Naturschutz unverzichtbar sind. Weidetierhalter besitzen oft keine oder nur sehr wenig Flächen und erhalten daher auch kaum Flächenprämien. Künftig soll es ein Prämien für bestimmte Weidetiere geben, so dass zum Beispiel die ökologisch wertvolle Schafhaltung endlich besser honoriert wird.
Als Grundbedingung („Konditionalität“) für alle Zahlungen gelten künftig erweiterte Anforderungen: So müssen drei Prozent der Ackerflächen für Brachen oder Gehölzstreifen zur Verfügung gestellt werden. Dauergrünland muss erhalten werden und darf in Natura-2000-, Feucht- und Moorgebieten nicht umgewandelt oder gepflügt werden,
Wie gut die neuen Instrumente für den Umweltschutz wirken, soll schon 2024 vom Bundeskabinett evaluiert werden. Es besteht damit die Möglichkeit, noch während der nächsten Förderperiode weitere Reformschritte in der Agrarförderung vorzunehmen.
Das Gesetzespaket wird nun von Bundestag und Bundesrat beraten. Anschließend muss Deutschland noch in diesem Jahr seinen Umsetzungsplan der EU-Kommission zur Genehmigung vorlegen