Fusionsvorhaben im Bereich Agrarhandel: Zusammenschluss von Beiselen / ATR genehmigt und Rücknahme der Anmeldung bei RWZ / Raiwa

28. Januar 2021 -

Das Bundeskartellamt hat im Bereich Agrarhandel das Fusionsvorhaben von Beiselen und ATR am 28.01.2021 freigegeben.

Aus der Pressemitteilung des BKartA vom 28.01.2021 ergibt sich:

Die Anmeldung des Fusionsvorhabens von RWZ und Raiwa wurde hingegen nach Einleitung des Hauptprüfverfahrens Ende 2020 von den Beteiligten zurückgenommen.

Freigabe des Fusionsvorhabens Beiselen / ATR

ATR ist schwerpunktmäßig im Agrar-Einzelhandel in Schleswig-Holstein, Mecklenburg und Brandenburg aktiv, während Beiselen deutschlandweit im Agrar-Großhandel tätig ist und ein Netzwerk an Standorten in Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt für das Einzelhandelsgeschäft unterhält. Die ATR Beteiligungsgesellschaft mbH, Ratzeburg, und die Beiselen Holding GmbH, Ulm, wollen ihre Aktivitäten unter einer gemeinsamen Holding zusammenlegen. Beiselen ist ein privater Agrarhändler auf Groß- und Einzelhandelsebene mit fast 1,3 Mrd. Euro Umsatz (2019) und Schwerpunkt in Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. ATR ist ein Familienunternehmen, das im Jahr 2019 ca. 800 Mio. Euro Umsatz überwiegend im Agrarhandel in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg erzielte.

Das Vorhaben betrifft die Märkte für Erfassung von Getreide und Ölsaaten sowie den Handel mit Saatgut, Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln an Landwirte. Räumlich überschneiden sich die Tätigkeiten beider Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, so dass hier der Schwerpunkt der wettbewerblichen Prüfung lag.

Im Großraum Rostock ergeben sich hohe gemeinsame Marktanteile der Beteiligten beim Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln an Landwirte. Neben den Beteiligten gibt es mit HaGe Nord und Ceravis jedoch zwei weitere ähnliche starke Wettbewerber, die bisher schon vertikal mit dem Großhandel integriert bzw. verflochten sind. Es ist nach sorgfältiger Prüfung nicht zu erwarten, dass der intensive Wettbewerb durch die Fusion eingeschränkt werden würde. Das Vorhaben konnte daher in der ersten Phase der Fusionsprüfung freigegeben werden.

Rücknahme der Anmeldung beim Fusionsvorhaben RWZ / Raiwa

Ebenfalls den Bereich Agrarhandel betrifft das Fusionsvorhaben der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG, Köln (RWZ), und Raiffeisen Waren GmbH, Kassel (Raiwa). Die Parteien haben nach Einleitung des Hauptprüfverfahrens durch das Bundeskartellamt die Anmeldung am 28.12.2020 zurückgenommen. Die Parteien wollen das Vorhaben umstrukturieren und sind darüber im Gespräch mit dem Bundeskartellamt.