Mit Bescheid vom 09.09.2021 hatte die Stadt Regensburg dem Veranstalter einer für 19.09.2021 in Regensburg geplanten Fahrrad-Demonstration untersagt, diese auch auf dem sogenannten Lappersdorfer Kreisel durchzuführen.
Aus der Pressemitteilung des VG Regensburg vom 16.09.2021 ergibt sich:
Der Veranstalter beantragte hiergegen einstweiligen Rechtsschutz durch das Verwaltungsgericht Regensburg. Die Beteiligten haben sich am 16.09.2021 im Rahmen eines kurzfristig anberaumten Ortstermins auf Vorschlag des Gerichts auf folgenden Vergleich verständigt:
„Das Befahren des Lappersdorfer Kreisels und die dortige Kundgebung werden unter der Auflage gestattet, dass die äußere Fahrspur durchgängig als Rettungsweg freigehalten wird und auf der inneren Fahrspur maximal zwei Fahrräder nebeneinander in Fahrtrichtung aufgestellt werden und zwischen den Teilnehmern in jede Richtung ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. Spätestens sobald der Platz am Kreisel ausgeschöpft ist, sind nachrückende Fahrräder am Pendlerparkplatz aufzustellen. Die Dauer der Kundgebung am Lappersdorfer Kreisel wird auf 45 Minuten beschränkt. Das Betreten der Aufschüttungen im Inneren des Kreisels ist nicht gestattet.“
Das gerichtliche Eilrechtsschutzverfahren ist damit abgeschlossen. Rechtsmittel sind nicht möglich.