Freiheitstrafe wegen Mitgliedschaft in ausländischer terroristischer Vereinigung

10. Dezember 2020 -

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 09.12.2020 zum Aktenzeichen 5-33 OJs 55/17 einen 52 Jahre alten srilankischen Staatsangehörigen wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, „Liberation Tigers of Tamil Eelam“ (LTTE), zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.

Aus der Pressemitteilung des OLG Stuttgart vom 09.12.2020 ergibt sich:

Verhandelt wurde gegen den auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten seit dem 19.10.2020 an fünf Tagen. Im Wesentlichen konnte das Oberlandesgericht folgenden Sachverhalt feststellen:

Der Angeklagte gliederte sich in Sri-Lanka Ende 1991 der LTTE an, unterstellte sich deren Befehlsgewalt und entfaltete anschließend auf Dauer angelegt Tätigkeiten zur Förderung der Zwecke der Vereinigung. Nach einer einjährigen Schulung war der Angeklagte, auch noch im strafrechtlichen relevanten Zeitraum ab Ende August 2002, in der politischen Abteilung der LTTE tätig. So war der Angeklagte für die Gesamtorganisation der Salzgewinnung im Seengebiet im Norden Sri-Lankas und dessen Vermarktung zuständig. Hierbei war ihm auch die Leitung zweier Salzwerke anvertraut. Ab dem Jahr 2006 war dem Angeklagten zudem die Zuständigkeit für die landwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung im Distrikt Mullaitivu in Sri-Lanka übertragen. Mit der Zerschlagung der LTTE im Frühjahr 2009 endete auch die Tätigkeit des Angeklagten für die LTTE.

Im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigte das OLG Stuttgart insbesondere, dass der Angeklagte nicht nur in der Hauptverhandlung, sondern bereits im Ermittlungsverfahren den Tatvorwurf umfassend eingeräumt hat, die Tat lange zurücklag und der Angeklagte nicht vorbestraft ist. Zu seinen Gunsten wurde weiter gesehen, dass sich seine Tätigkeit bei der LTTE auf den zivilen Bereich beschränkt hat, er insbesondere nicht an Kampfhandlungen betätigt war.

Der Angeklagte, der sich seit Mitte 2016 in Deutschland aufhält, war wegen dieser Tat bereits in Sri-Lanka für die Dauer von einem Jahr und neun Monaten inhaftiert. Durch die Anrechnung dieser Haftzeit ist die Strafe bereits vollständig vollstreckt.