Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 26.03.2020 zum Aktenzeichen III-6 StS 1/19 einen tunesischen Staatsangehörigen, der gemeinsam mit seiner Ehefrau ab September 2017 einen jihadistisch motivierten Sprengstoffanschlag in Deutschland vorbereitet hatte, bei dem das tödliche Gift Rizin über eine Splitterbombe verbreitet werden sollte, um „Andersgläubige“ zu töten, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.
Aus der Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 27.03.2020 ergibt sich:
In dem Urteil ist auch berücksichtigt, dass der 31-jährige Angeklagte zuvor zweimal (letztlich vergeblich) aufgebrochen war, um sich in Syrien der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ als Kämpfer anzuschließen. Der Angeklagte habe deshalb den Straftatbestand der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in insgesamt drei Fällen verwirklicht. In dem letzten Fall habe er sich zugleich der vorsätzlichen Herstellung einer biologischen Waffe schuldig gemacht.
Die zur Verurteilung gelangten Taten seien durch eine Vielzahl von Beweismitteln belegt, insbesondere durch Asservate, die in den Wohnungen der Eheleute in Köln-Chorweiler sichergestellt wurden. Sie belegten, dass die Angeklagten bei der Herstellung eines Sprengsatzes weit fortgeschritten waren und aus Rizinusbohnen, die sie im Internet bestellt hätten, bereits eine erhebliche Menge des Toxins Rizin hergestellt hätten. Auf ihren Mobiltelefonen wurden radikal-islamische Inhalte gefunden, die ihre Radikalisierung und den darauf gründenden Entschluss zur Begehung eines terroristischen Anschlags belegten. Durch den geplanten Anschlag hätte es mit hoher Wahrscheinlichkeit zahlreiche Todesopfer und Verletzte gegeben. Er habe durch den Zugriff der Polizei am 12.06.2017 verhindert werden können.
Der Angeklagte hat gegen das Urteil Revision zum BGH eingelegt. Das Verfahren gegen seine Ehefrau ist abgetrennt und wird am 01.04.2020 fortgesetzt.