Am 24.11.2020 startet erstmalig die Förderung privater Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden, wobei der Kauf und die Installationen der sogenannten Wallboxen mit einem Zuschuss in Höhe von 900 Euro unterstützt werden.
Aus der Pressemitteilung des BMVI vom 23.11.2020 ergibt sich:
„Laden muss überall und jederzeit möglich sein. Eine flächendeckende und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur ist Voraussetzung dafür, dass mehr Menschen auf klimafreundliche E-Autos umsteigen. Da ein Großteil aller Ladevorgänge daheim stattfinden wird, fördern wir Mietern, Eigenheimbesitzern und Vermietern den Einbau privater Ladestationen mit 900 Euro Zuschuss vom Bund“, so Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.
Informationen zur Förderung
Wer kann Anträge stellen?
Träger von Investitionsmaßnahmen (z.B. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger) zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten (Definition der Gesamtkosten siehe unter „Wie wird gefördert?“) an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, wenn u.a.:
- die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt,
- der Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien kommt,
- die Ladestation intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Bankkonto überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Der Zuschuss kann bei der KfW über das Zuschussportal beantragt werden und muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:
Ladestation Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen Elektrischer Anschluss (Netzanschluss) Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (z.B. Erdarbeiten)
Anträge können ab dem 24.11.2020 bei der KfW eingereicht werden.
Informationen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur
Um den zügigen Aufbau von Ladeinfrastruktur voranzutreiben und damit ein wesentliches Ziel des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung umzusetzen, wurde vor einem Jahr, am 18.11.2019, der Masterplan Ladeinfrastruktur beschlossen.
Kernpunkte des Masterplans sind: gezieltes Fördern des Ladeinfrastrukturaufbaus, eine Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und eine aktive Koordination zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Industrie.
„Wir haben einen Masterplan Ladeinfrastruktur vorgelegt, der definiert, wie wir den flächendeckenden Aufbau gezielt und koordiniert erreichen können. Wir setzen unseren Masterplan konsequent um und werden bis Ende 2021 50.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte errichten. Die Automobilwirtschaft wird bis dahin mit 15.000 zugesagten öffentlichen Ladepunkten einen weiteren Beitrag leisten. Die Energiewirtschaft hat ebenfalls weitere Anstrengungen angekündigt. Gemeinsam gehen wir die Aufgabe für eine leistungsfähige Ladeinfrastruktur an“, so Bundesverkehrsminister Scheuer.
Was wurde bisher aus dem Masterplan Ladeinfrastruktur umgesetzt?
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur hat ihre Arbeit aufgenommen. Im Auftrag der BMVI koordiniert und steuert sie unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Um den Bedarf an Ladesäulen besser zu verstehen, erfasst sie relevante Daten. Sie vernetzt alle wichtigen Akteure und gibt ihr Wissen weiter. Die Nutzerinnen und Nutzer hat sie dabei immer im Blick. Zum ersten Mal wird der Aufbau privater Ladeinfrastruktur gefördert. Ab dem 24.11.2020 können Förderanträge bei der KfW gestellt werden. Der Kauf einer privaten Ladestation, beispielsweise einer Wallbox und die nötigen Installationsarbeiten, werden mit 900 Euro je Ladepunkt vom Bund unterstützt. Insgesamt stehen dafür 200 Mio. Euro bereit. Im Rahmen des Bundesförderprogramm Ladeinfrastruktur (2017-2020) wurden bereits Fördermittel in Höhe von insgesamt 300 Mio. Euro für den Aufbau von Ladepunkten im öffentlichen Raum, beispielsweise auf Kundenparkplätzen und an Tankstellen, für 19.517 Normalladepunkte und 8.026 Schnellladepunkte (Stand 30.10.2020) bereitgestellt. Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität (auch als Teil des „Sofortprogramms Saubere Luft“) wurden weitere 12.406 Ladepunkte bereits gefördert. Neue gesetzliche Rahmenbedingungen ebnen dem Ausbau von Ladeinfrastruktur den Weg: Seit dem Januar 2020 ist das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität in Kraft getreten, ab dem 01.12.2020 wird das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz WEMoG den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern vereinfachen. Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz GEIG, das am 04.03.2020 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, verbessert den Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für E-Autos in Gebäuden. Die Leitstelle Ladeinfrastruktur plant und koordiniert für das BMVI den zügigen und verlässlichen Aufbau eines bundesweiten Ladenetzes. Die Bedarfsrechnung wird mithilfe des StandortTOOLs durchgeführt und basiert auf einer Verkehrsnachfragemodellierung, die verschiedene regionale, ökonomische, soziale und verkehrsbedingte Randbedingungen mit einbezieht. Damit können Kommunen online den Bedarf an Ladeinfrastruktur auf ihrem Gebiet für die kommenden Jahre bis 2030 analysieren. Um den koordinierten Aufbau zügig voranzubringen steht das FlächenTOOL bereit, in dem Kommunen und andere Flächeninhaber die Möglichkeit haben für Ladeinfrastruktur verfügbare Flächen zu melden. Damit werden sie für Investoren leicht auffindbar. Für kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht ein Starterset Elektromobilität unter www.starterset-elektromobilität.de zur Verfügung. Dabei handelt es sich um eine Handreichung mit Grundlagenwissen und einem konkreten Fahrplan, wie die Ladeinfrastruktur vor Ort aufgebaut werden kann. Mit OBELIS betreibt die Leitstelle auch eine Online-Plattform, die alle geförderten Ladestationen des Bundesförderprogramms Ladeinfrastruktur dokumentiert und damit belastbare wissenschaftliche, technische und ökonomische Erkenntnisse zur Ladeinfrastruktur ermöglicht.
Wie wollen wir in Zukunft laden? Das von der Leitstelle veröffentlichte Thesenpapier „Einfach laden“ schafft Klarheit. Es benennt die Rahmenbedingungen nutzerfreundlichen Ladens und dient als Richtlinie für den weiteren Ausbau von Ladeinfrastruktur in Deutschland.
Was sind die nächsten Schritte?
2021 startet die Ausschreibung von 1.000 Standorten, die zusammen ein Schnellladenetz für ganz Deutschland bilden werden. Dieses Schnellladenetz soll pro Standort mehrere Ladepunkte umfassen, die jeweils eine Mindestleistung von 150 Kilowatt liefern. So werden Langstreckenfahrten und das schnelle Laden in dicht besiedelten Gebieten problemlos möglich. Das in Vorbereitung befindliche Schnelllade-Gesetz wird hier die erforderliche Rechtsgrundlage bilden.
Eine Neuauflage des Förderprogramms Ladeinfrastruktur in Höhe von 500 Mio. Euro ist für Anfang 2021 geplant. Entsprechend dem Masterplan werden auch alle Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen mit zusätzlichen und leistungsstärkeren Ladepunkten ausgestattet werden. Ein weiteres Förderprogramm Ladeinfrastruktur im nicht öffentlich zugänglichen Bereich zur gewerblichen Nutzung ist i.H.v. 350 Mio. Euro für Mitte 2021 vorgesehen. Technik vereinheitlichen: Bei der Technik, die beim Laden und Bezahlen zum Einsatz kommt, wird die Bundesregierung an einer Vereinheitlichung arbeiten, um den Komfort beim Laden für die Nutzerinnen und Nutzer zu steigern (Roaming und Eichrecht) Darüber hinaus entwickelt die Leitstelle ein Schulungs- und Weiterbildungsangebot in Form einer Lernplattform. Diese soll in den Kommunen Mitarbeiter als „Elektromobilitätsmanager:innen für Ladeinfrastruktur“ mit Lernangeboten weiterbilden. Auch ist eine Ländergesetzeskarte als Handreichung in Arbeit, um kommunale Mitarbeiter beim weiteren Handlungsbedarf von kommunalen Verordnungen Hilfestellungen zu bieten. Denn die Grundlage für die Elektromobilität wird vor Ort gelegt. Für den 03.12.2020 haben Bundesverkehrsminister Scheuer und Bundeswirtschaftsminister Altmaier die Energiewirtschaft zu einem Gipfeltreffen eingeladen, um gemeinsam die weiteren Herausforderungen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur zu erörtern. Im Dezember werden darüber hinaus weitere Workshops mit den Kommunen bei der Leitstelle Ladeinfrastruktur stattfinden. In 2021 wird der Masterplan evaluiert und fortgeschrieben werden.
Denn auch weiterhin ist ein starkes Engagement aller beteiligten Akteure notwendig, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen.
Was ist unser nächstes Ziel bei der Ladeinfrastruktur?
Die nächste Schnellladesäule muss in zehn min erreichbar sein. Der Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten, das bis Ende 2023 entsteht. Die Errichtung von 50.000 zusätzlichen Schnell- und Normalladepunkten bis Ende 2021. Das bedeutet dann rund 72.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte in Deutschland. Die Beschleunigung des Aufbaus von öffentlicher, privater und gewerblicher Ladeinfrastruktur durch finanzielle Förderung und bessere rechtliche Rahmenbedingungen. Eine nutzerfreundliche öffentliche Ladeinfrastruktur mit leicht aufzufindenden Ladesäulen, die zuverlässig funktionieren und den Ladevorgang transparent mit den gängigen Zahlungsmethoden abrechnen.
Studie ermittelt: 14,8 Mio. E-Fahrzeuge in 2030
Da unsere Mobilität sich in einem nie dagewesenen Transformationsprozess befindet, werden die Ziele des Masterplans regelmäßig validiert. Vor diesem Hintergrund wurde die Studie „Ladeinfrastruktur nach 2025/2030 – Szenarien für den Markthochlauf“ von der Reiner Lemoine Institut gGmbH im Auftrag des BMVI durchgeführt.
Was wurde untersucht?
Die Studie untersucht und berechnet, wie hoch der Bedarf an Ladepunkten für ganz Deutschland bis zum Jahr 2030 sein wird. Basis sind vertrauliche Informationen der großen in Deutschland aktiven Automobilhersteller bezüglich ihres geplanten Fahrzeughochlaufs sowie Daten zum Mobilitätsverhalten unterschiedlicher Haushaltstypen.
Was ist das Ergebnis?
Der Bestand von E-Fahrzeugen könnte wesentlich stärker wachsen, als viele Fachleute derzeit annehmen. Bis zum Jahr 2025 könnte er auf 5,5 Mio. und bis 2030 auf 14,8 Mio E-Fahrzeuge (batterieelektrisch und Plug-In-Hybrid) steigen. Bis 2030 entsteht laut der Studie ein Bedarf von mindestens 440.000 bis 843.000 öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Die Zahl ist abhängig davon, wie viel private Ladeinfrastruktur verfügbar und wie stark ausgelastet die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur ist, aber auch vom Ladeverhalten der Nutzenden: Werden künftig verstärkt Lade-Hubs mit Schnelladepunkten genutzt, ist der Bedarf deutlich geringer. Die Berechnungen zeigen darüber hinaus, dass das starre Verhältnis von E-Fahrzeugen zu öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur von 10:1 nicht mehr zeitgemäß ist. Die Studie kommt zu einem Verhältnis von 20:1 E-Fahrzeugen zu Ladepunkten im Jahr 2030 – und prognostiziert deutliche Unterschiede abhängig von der Lage. In Städten ist demnach mit 14 Fahrzeugen, in ländlichen Gebieten mit 23 Fahrzeugen auf einen Ladepunkt zu rechnen.