Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 10. Juli 2024 zum Aktenzeichen 26 L 134/24 entschieden, dass es für das Eilverfahren der ehemaligen Staatssekretärin Döring gegen das Bundesministerium für Bildung und Forschung örtlich nicht zuständig ist.
Aus der Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 20/2024 vom 11.07.2024 ergibt sich:
Mit ihrem Anfang Juli bei dem Verwaltungsgericht Berlin eingereichten Eilantrag begehrt die in Nordrhein-Westfalen wohnende Antragstellerin im Wesentlichen eine Aussagegenehmigung für die Darstellung ihrer Rolle in der sog. „Fördergeldaffäre“. Die örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte richtet sich nach der Verwaltungsgerichtsordnung bei Verfahren aus einem früheren Beamtenverhältnis in Fällen, in denen der Beamte wie die Antragstellerin keinen sog. dienstlichen Wohnsitz (mehr) hat, nach ihrem tatsächlichen Wohnsitz. Die zuständige Kammer hat den Rechtsstreit daher nach Anhörung der Beteiligten an das Verwaltungsgericht Minden verwiesen.
Der Beschluss ist unanfechtbar.