Das Bundeskabinett hat am 16.06.2021 eine Formulierungshilfe für gesetzliche Änderungen verabschiedet, mit denen die Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus durch vertraute Bezugspersonen geregelt wird.
Aus der Pressemitteilung des BMAS vom 16.06.2021 ergibt sich:
Die Regelung gilt für alle Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Für sie ist es besonders wichtig, bei einer Behandlung im Krankenhaus von Menschen begleitet zu werden, denen sie vertrauen.
Die bislang ungeklärte Kostenträgerschaft in diesen Fällen wird nun klar und transparent geregelt: Erfolgt die Begleitung durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe, übernehmen die für die Leistungen der Eingliederungshilfe zuständigen Träger die Personalkosten. Bei einer Begleitung durch Personen aus dem persönlichen Umfeld der Betroffenen, leistet die gesetzliche Krankenversicherung im Fall der Mitaufnahme oder ganztätigen Begleitung einen Ausgleich für den Verdienstausfall der Begleitpersonen.
Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, Jürgen Dusel, der sich seit Beginn seiner Amtszeit für eine gesetzliche Regelung einsetzt: „Hier waren dicke Bretter zu bohren. Ich bin froh, dass uns nun ein Kompromiss vorliegt, der die gesundheitliche Versorgung vieler Menschen mit Behinderungen erheblich verbessern wird. Ohne das Engagement von Hubertus Heil wäre das nicht möglich gewesen.“
Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil: „Wer im Krankenhaus behandelt wird, der braucht Beistand. Das gilt besonders für Menschen mit Behinderungen. Häufig wird eine Behandlung erst durch die Anwesenheit einer vertrauten Person möglich. Deshalb ist es so wichtig, dass die Kostenübernahme für die begleitende Person endlich geregelt ist. Mit den heute beschlossenen Gesetzesänderungen können wir den Betroffenen und ihrem Umfeld eine Sorge nehmen, die mit einem Krankenhausaufenthalt verbunden ist.“