Feststellung der epidemischen Lage soll verlängert werden

10. Juni 2021 -

Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD beantragen erneut die Fortgeltung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag.

Aus hib – heute im bundestag Nr. 772 vom 09.06.2021 ergibt sich:

Auch wenn die Zahl der Covid-19-Fälle und die damit verbundenen Todesfälle in Deutschland und Europa stark zurückgingen, bestehe die Infektionsgefahr fort, heißt es in einem Antrag (BT-Drs. 19/30398 – PDF, 473 KB) der Fraktionen.

Es wäre die vierte Verlängerung. Erstmals hatte der Bundestag am 25. März 2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt, die dem Bund besondere Befugnisse nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gibt, etwa zum Erlass von Rechtsverordnungen und Anordnungen. Die epidemische Lage wurde am 18. November 2020 sowie am 4. März 2021 verlängert.

Mit einer Gesetzesänderung im März 2021 billigte das Parlament zugleich einen Gesetzentwurf, demzufolge der Bundestag spätestens drei Monate nach Feststellung der epidemischen Lage deren Fortbestehen feststellen muss, ansonsten gilt die Lage als aufgehoben.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) habe im Mai deutlich gemacht, dass die derzeit erreichten Fortschritte fragil seien, heißt es in der Begründung für den Antrag. Die pandemische Lage werde noch verschärft durch das Auftreten neuer Virusvarianten. Denkbar sei, dass künftige Varianten eine verringerte Sensitivität gegenüber den gebräuchlichen Impfstoffen hätten, sogenannte Escape-Mutationen.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) schätze die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung trotz der bestehenden Auflagen zur Eindämmung des Coronavirus als hoch ein. Die Risikobewertung sei am 1. Juni 2021 von „sehr hoch“ auf „hoch“ angepasst worden.

Nach wie vor bestehe das vorrangige Ziel darin, mit geeigneten Schutzvorkehrungen die Gefahr für die öffentliche Gesundheit zu reduzieren und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.