Feststellung der epidemischen Lage soll fortbestehen

20. November 2020 -

Die Regierungsfraktionen von Union und SPD wollen, dass in der Corona-Krise die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite fortbesteht.

Aus hib – heute im bundestag Nr. 1257 vom 18.11.2020 ergibt sich:

Der Bundestag habe mit der Feststellung der epidemischen Lage am 25.03.2020 auf den seit Bestehen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bislang schwersten Krankheitsausbruch in Deutschland reagiert, heißt es in einem Antrag (BT-Drs. 19/24387 – PDF, 457 KB) der Fraktionen.

Die Gefahren bestünden nicht nur fort, sondern seien derzeit noch gesteigert und bildeten weiterhin die Grundlage für die bestätigende Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Es handele sich weltweit und in Deutschland um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation.

Die Belastung des Gesundheitssystems sei aktuell in weiten Teilen Deutschlands bereits angespannt und könne sehr schnell weiter zunehmen, sodass das öffentliche Gesundheitswesen, aber auch die Einrichtungen für die ambulante und stationäre medizinische Versorgung örtlich stark belastet würden. Die erlassenen Rechtsverordnungen und Anordnungen leisteten weiter wichtige Beiträge bei der Bekämpfung der Pandemie und blieben in Kraft.