In Deutschland variiert die Zahl der gesetzlichen Feiertage je nach Bundesland erheblich – von 10 bis 13 Tagen im Jahr 2025. Maßgeblich ist dabei stets der eigentliche Arbeitsort, nicht der Wohnort oder der Unternehmenssitz. Home-Office- oder Mobilarbeitsvereinbarungen können allerdings im Arbeitsvertrag regeln, welche Landesfeiertage gelten. Eine rechtliche Ungleichbehandlung ist zulässig, wenn sie auf den örtlichen öffentlichen-rechtlichen Vorschriften beruht; Ansprüche auf „Ausgleich“ bestehen nur sehr eingeschränkt. Nach Art. 3 Abs. 1 GG und dem AGG gilt zwar das Diskriminierungsverbot, doch Unterschiede bei regionalen Feiertagen sind in der Regel gerechtfertigt und von der Rechtsprechung anerkannt. Arbeitgeber können über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen zusätzliche Gleichstellungsmaßnahmen treffen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
1 Überblick: Gesetzliche Feiertage in Deutschland
1.1 Bundesweite Feiertage
In allen 16 Bundesländern gelten neun bundesweite Feiertage im Kalenderjahr 2025:
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Neujahr (1. Januar)
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Karfreitag (18. April)
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Ostermontag (21. April)
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Tag der Arbeit (1. Mai)
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Christi Himmelfahrt (29. Mai)
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Pfingstmontag (9. Juni)
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Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
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1. Weihnachtstag (25. Dezember)
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2. Weihnachtstag (26. Dezember)
1.2 Regionale Feiertage und Anzahl pro Bundesland
Daneben kommen landesspezifische Feiertage hinzu (z. B. Heilige Drei Könige, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Weltkindertag). Die Gesamtzahl der gesetzlichen Feiertage pro Bundesland 2025 beträgt:
Bundesland | Anzahl gesetzlicher Feiertage 2025 |
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Bayern | 13 |
Baden-Württemberg | 12 |
Saarland | 12 |
Nordrhein-Westfalen | 11 |
Rheinland-Pfalz | 11 |
Brandenburg | 11 |
Mecklenburg-Vorpommern | 11 |
Sachsen | 11 |
Sachsen-Anhalt | 11 |
Thüringen | 11 |
Berlin | 11 |
Hessen | 10 |
Bremen | 10 |
Hamburg | 10 |
Niedersachsen | 10 |
Schleswig-Holstein | 10 |
2 Rechtliche Grundlagen: Bedeutung des Arbeitsorts
2.1 Arbeitsort vs. Wohnort
Für alle nicht-bundesweiten Feiertage ist ausschlaggebend, an welchem Ort der Arbeitnehmer seine Arbeit verrichtet. Nach § 2 Abs. 1 EFZG hat der Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung an regionalen Feiertagen seines Arbeitsorts, auch wenn sein Wohnort oder der Unternehmenssitz in einem anderen Bundesland liegen.
2.2 Home-Office und mobile Arbeit
Arbeitnehmer im Home-Office folgen grundsätzlich den Feiertagsregelungen des Landes, in dem sie regelmäßig arbeiten, sofern der Arbeitsvertrag keine abweichende Vereinbarung enthält AfA. Bei mobilen Einsätzen gilt stets der konkrete Einsatzort.
3 Gleichbehandlungsrechtliche Aspekte
3.1 Diskriminierungsverbot nach GG und AGG
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Art. 3 Abs. 1 GG: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
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Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz folgt das Gebot, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln; jede Ungleichbehandlung bedarf einer sachlichen Rechtfertigung.
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AGG (§ 1) verbietet Diskriminierung u. a. nach Religion/Weltanschauung, räumt aber keinen Anspruch auf identische Feiertagszahlen ein.
3.2 Zulässigkeit regional unterschiedlicher Feiertage
Die Rechtsprechung schließt einen Gleichbehandlungsanspruch für regionale Brauchtumstage aus, solange die Ungleichbehandlung durch Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes gerechtfertigt ist.
3.3 Tarifvertragliche und betriebliche Regelungen
Im öffentlichen Dienst (TVöD-L) bestimmt der regelmäßige Arbeitsort die Zuständigkeit für Feiertagszuschläge; Arbeitnehmer erhalten somit örtlich unterschiedliche Zuschläge. In der Privatwirtschaft können Betriebsvereinbarungen individuelle Ausgleichsregelungen schaffen.
4 Praktische Tipps für Arbeitnehmer
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Arbeitsvertrag prüfen
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Klären, welches Landesfeiertagsrecht im Vertrag festgelegt ist.
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Home-Office-Klausel verhandeln
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Gegebenenfalls Vereinbarung treffen, in welchem Bundesland der Feiertagsanspruch gilt.
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Tarif- und Betriebsvereinbarungen beachten
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Informieren, ob der Arbeitgeber Ausgleich für weniger Feiertage gewährt.
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Urlaubsplanung optimieren
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Mit regionalen Feiertagen und Wochenenden Brückentage nutzen – oft lassen sich so zusätzliche Freizeitblöcke generieren.
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5 Fazit
Die unterschiedliche Anzahl gesetzlicher Feiertage nach Bundesland ist in Deutschland gesetzlich verankert und rechtlich zulässig, solange der Arbeitsort maßgeblich bestimmt wird. Gleichbehandlungsansprüche greifen nur dann, wenn eine Ungleichbehandlung nicht durch öffentlich-rechtliches Landesrecht gedeckt ist. Arbeitnehmer sollten ihre Arbeitsverträge und Home-Office-Regelungen genau prüfen und bei Bedarf tarifvertragliche oder betriebliche Ausgleichsoptionen verhandeln.