Feiertage in den Bundesländern – hier haben Arbeitnehmer die meisten Tage frei

27. April 2025 -

In Deutschland variiert die Zahl der gesetzlichen Feiertage je nach Bundesland erheblich – von 10 bis 13 Tagen im Jahr 2025. Maßgeblich ist dabei stets der eigentliche Arbeitsort, nicht der Wohnort oder der Unternehmenssitz. Home-Office- oder Mobilarbeitsvereinbarungen können allerdings im Arbeitsvertrag regeln, welche Landesfeiertage gelten. Eine rechtliche Ungleichbehandlung ist zulässig, wenn sie auf den örtlichen öffentlichen-rechtlichen Vorschriften beruht; Ansprüche auf „Ausgleich“ bestehen nur sehr eingeschränkt. Nach Art. 3 Abs. 1 GG und dem AGG gilt zwar das Diskriminierungsverbot, doch Unterschiede bei regionalen Feiertagen sind in der Regel gerechtfertigt und von der Rechtsprechung anerkannt. Arbeitgeber können über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen zusätzliche Gleichstellungsmaßnahmen treffen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

1 Überblick: Gesetzliche Feiertage in Deutschland

1.1 Bundesweite Feiertage

In allen 16 Bundesländern gelten neun bundesweite Feiertage im Kalenderjahr 2025:

  • Neujahr (1. Januar)

  • Karfreitag (18. April)

  • Ostermontag (21. April)

  • Tag der Arbeit (1. Mai)

  • Christi Himmelfahrt (29. Mai)

  • Pfingstmontag (9. Juni)

  • Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)

  • 1. Weihnachtstag (25. Dezember)

  • 2. Weihnachtstag (26. Dezember)

1.2 Regionale Feiertage und Anzahl pro Bundesland

Daneben kommen landesspezifische Feiertage hinzu (z. B. Heilige Drei Könige, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Weltkindertag). Die Gesamtzahl der gesetzlichen Feiertage pro Bundesland 2025 beträgt:

Bundesland Anzahl gesetzlicher Feiertage 2025
Bayern 13
Baden-Württemberg 12
Saarland 12
Nordrhein-Westfalen 11
Rheinland-Pfalz 11
Brandenburg 11
Mecklenburg-Vorpommern 11
Sachsen 11
Sachsen-Anhalt 11
Thüringen 11
Berlin 11
Hessen 10
Bremen 10
Hamburg 10
Niedersachsen 10
Schleswig-Holstein 10

2 Rechtliche Grundlagen: Bedeutung des Arbeitsorts

2.1 Arbeitsort vs. Wohnort

Für alle nicht-bundesweiten Feiertage ist ausschlaggebend, an welchem Ort der Arbeitnehmer seine Arbeit verrichtet. Nach § 2 Abs. 1 EFZG hat der Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung an regionalen Feiertagen seines Arbeitsorts, auch wenn sein Wohnort oder der Unternehmenssitz in einem anderen Bundesland liegen.

2.2 Home-Office und mobile Arbeit

Arbeitnehmer im Home-Office folgen grundsätzlich den Feiertagsregelungen des Landes, in dem sie regelmäßig arbeiten, sofern der Arbeitsvertrag keine abweichende Vereinbarung enthält AfA. Bei mobilen Einsätzen gilt stets der konkrete Einsatzort.

3 Gleichbehandlungsrechtliche Aspekte

3.1 Diskriminierungsverbot nach GG und AGG

  • Art. 3 Abs. 1 GG: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

  • Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz folgt das Gebot, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln; jede Ungleichbehandlung bedarf einer sachlichen Rechtfertigung.

  • AGG (§ 1) verbietet Diskriminierung u. a. nach Religion/Weltanschauung, räumt aber keinen Anspruch auf identische Feiertagszahlen ein.

3.2 Zulässigkeit regional unterschiedlicher Feiertage

Die Rechtsprechung schließt einen Gleichbehandlungsanspruch für regionale Brauchtumstage aus, solange die Ungleichbehandlung durch Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes gerechtfertigt ist.

3.3 Tarifvertragliche und betriebliche Regelungen

Im öffentlichen Dienst (TVöD-L) bestimmt der regelmäßige Arbeitsort die Zuständigkeit für Feiertagszuschläge; Arbeitnehmer erhalten somit örtlich unterschiedliche Zuschläge. In der Privatwirtschaft können Betriebsvereinbarungen individuelle Ausgleichsregelungen schaffen.

4 Praktische Tipps für Arbeitnehmer

  1. Arbeitsvertrag prüfen

    • Klären, welches Landesfeiertagsrecht im Vertrag festgelegt ist.

  2. Home-Office-Klausel verhandeln

    • Gegebenenfalls Vereinbarung treffen, in welchem Bundesland der Feiertagsanspruch gilt.

  3. Tarif- und Betriebsvereinbarungen beachten

  4. Urlaubsplanung optimieren

    • Mit regionalen Feiertagen und Wochenenden Brückentage nutzen – oft lassen sich so zusätzliche Freizeitblöcke generieren.

5 Fazit

Die unterschiedliche Anzahl gesetzlicher Feiertage nach Bundesland ist in Deutschland gesetzlich verankert und rechtlich zulässig, solange der Arbeitsort maßgeblich bestimmt wird. Gleichbehandlungsansprüche greifen nur dann, wenn eine Ungleichbehandlung nicht durch öffentlich-rechtliches Landesrecht gedeckt ist. Arbeitnehmer sollten ihre Arbeitsverträge und Home-Office-Regelungen genau prüfen und bei Bedarf tarifvertragliche oder betriebliche Ausgleichsoptionen verhandeln.