Die FDP-Fraktion will bei künftigen Wahlen zum Bundestag und zum Europäischen Parlament auch 16- und 17-Jährigen das aktive Wahlrecht einräumen.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 1161 vom 28.10.2020 ergibt sich:
Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion (BT-Drs. 19/23687 – PDF, 483 KB) hervor, der am 29.10.2020 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll Artikel 38 Abs. 2 GG die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht vom vollendeten 18. auf das vollendete 16. Lebensjahr gesenkt sowie das Bundes- und das Europawahlgesetz entsprechend angepasst werden.
In der Vorlage kritisiert die Fraktion, dass gegenwärtig mehr als 1,5 Millionen Bundesbürgern im Alter zwischen 16 und 18 Jahren allein aufgrund ihres Alters das aktive Wahlrecht verwehrt bleibe. Eine „Unfähigkeit zur politischen Willensbildung“ bei Personen in diesem Alter könne aber nicht beobachtet werden. Auch mangele es 16- und 17-Jährigen im Vergleich zu 18-Jährigen nicht an Einsichts- oder Urteilsfähigkeit. „Menschen diesen Alters sind in gleichem Umfang in der Lage, Verantwortung zu übernehmen und ihren politischen Willen angemessen zu kommunizieren“, argumentieren die Abgeordneten. Ein Ausschluss vom aktiven Wahlrecht ist daher nicht zu rechtfertigen.