Mit dem Fairer-Lohn-Gesetz muss zukünftig im Saarland Tariflohn zahlen, wer im öffentlichen Auftrag arbeitet.
Aus der Pressemitteilung des Saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr vom 09.09.2021 ergibt sich:
Nachdem in einer externen Anhörung Verbände, Gewerkschaften und weitere Akteure Stellung genommen haben, hat der Ministerrat nun die Einleitung des parlamentarischen Verfahrens beschlossen. In der Landtagssitzung am 15. September wird Wirtschafts- und Arbeitsministerin Anke Rehlinger das Fairer-Lohn-Gesetz in den Landtag einbringen: „Schritt für Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit. Jetzt geht es ins Parlament. Unser Ziel ist das Inkrafttreten zum 1. Januar 2022.“
Wer einen Auftrag der öffentlichen Hand (z.B. von Land, Stadt, Kommune oder auch öffentlichem Unternehmen) bekommt, muss nach Inkrafttreten des Gesetzes für diesen Auftrag Tariflohn zahlen und die wesentlichen Kernarbeitsbedingungen des branchenspezifischen Tarifvertrages einhalten. Die Umsetzung soll über die Schaffung von Rechtsverordnungen durch das zuständige Wirtschafts- und Arbeitsministerium erfolgen. Nach Anregung der Arbeitnehmerseite soll sich dabei nur an Tarifverträgen von tariffähigen Gewerkschaften orientiert werden. Für die Arbeitgeberseite wurde unter anderem im Entwurf präzisiert, dass die Rechtsverordnung die maßgeblichen Tarifregelungen spiegeln und somit keine Abweichungen oder willkürliche Festlegungen von Arbeitsbedingungen möglich sind.