Die Europäische Kommission hat am 30.06.2021 einen Fahrplan zu zivilrechtlicher Haftung beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz veröffentlicht.
Aus BRAK; Nachrichten aus Brüssel Nr. 14/2021 vom 09.07.2021 ergibt sich:
Hintergrund ist das am 19. Februar 2020 von der Kommission veröffentlichte Weißbuch KI sowie der am 26. April 2021 veröffentlichte Vorschlag der Kommission für einen Rechtsrahmen für KI. Ein Ziel der Initiative der Kommission ist es, einer möglichen Fragmentierung der Regelungen im Bereich der Haftung in der Europäischen Union entgegenzuwirken. Mit ihrem Fahrplan möchte die Kommission evaluieren, ob die Produkthaftungsrichtlinie (85/374/EWG) aufgrund der Herausforderung durch neue Technologien wie Künstlicher Intelligenz (KI) überarbeitet werden muss. Die derzeit bestehenden Regelungen zur Haftung sollen modernisiert werden. In diesem Zusammenhang beschäftigt sich der Fahrplan mit Fragen der Haftung im Zusammenhang mit neuen digitalen Technologien wie KI sowie der intensivierten Kreislaufwirtschaft. Im Rahmen der Initiative soll sichergestellt sein, dass Geschädigte Anspruch auf Entschädigung haben und das Vertrauen in neue digitale Produkte soll durch ein adäquates Haftungsregime erhöht werden. Interessenträger haben bis 28. Juli 2021 die Gelegenheit, sich zu beteiligen.