Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat weitere Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) gebilligt.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 667 vom 19.05.2021 ergibt sich:
Für den Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/29287 – PDF, 364 KB) der Fraktionen von Union und SPD stimmten am Mittwoch auch die Grünen und die FDP, AfD und Linke votierten dagegen. Die Vorlage wurde in den Beratungen noch an mehreren Stellen verändert.
Der Entwurf sieht vor, dass neben Ärzten künftig auch Apotheker Nachtragungen im Impfpass vornehmen können. Dies soll zu einem erleichterten Zugang insbesondere für nachträgliche Einträge in digitale Impfausweise führen.
Ferner sollen Hochschulen von der Verpflichtung zum Wechselunterricht nach Paragraf 28b Absatz 3 Satz 2 IfSG ausgenommen werden. Geplant sind zudem Präzisierungen zu praktischen Ausbildungen an Hochschulen, Berufsschulen oder anderen Berufsbildungseinrichtungen. So sollen die praktischen Ausbildungsabschnitte von den Ländern auch oberhalb eines Inzidenzwertes von 165 ermöglicht werden können.
Ausnahmen von Schutzvorkehrungen werden auch für die Aus- und Fortbildung in den Bereichen Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutz sowie für Piloten und andere Crewmitglieder geschaffen.
Die Voraussetzungen für Flugreisen werden konkretisiert, um Infektionen vorzubeugen. Mit einer Corona-Testung vor dem Abflug soll die Wahrscheinlichkeit gesenkt werden, dass infizierte Personen reisen und andere anstecken. Zudem wird klargestellt, dass der Anspruch auf Versorgung bei Impfschäden auch bei Schädigungen durch die Corona-Schutzimpfung gilt.
Die Koalitionsfraktionen verständigten sich ferner darauf, dass der Gesundheitsfonds mehr Zuweisungen aus Bundesmitteln erhält, um Kosten durch die Coronakrise aufzufangen und die Krankenversicherungen und damit die Beitragszahler zu entlasten.