Der Bundesrat hat am 18.03.2022 in einer Sondersitzung der erneuten Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) zugestimmt, so dass soziale Dienstleister bis 30.06.2022 weiter bei pandemiebedingten Sonderaufwendungen entlastet werden können.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 18.03.2022 ergibt sich:
Zuschüsse an soziale Dienstleister
Hintergrund für die staatliche Unterstützung: Corona– Schutzmaßnahmen beeinträchtigen einige Angebote der Dienstleister, etwa durch Abstandsgebote oder Hygienekonzepte. Sozialdienste können ihre Leistungen teilweise gar nicht mehr erbringen – oder nicht dort, wo sie es sonst tun. Um ihre Existenz zu sichern, sieht das Gesetz Zuschüsse vor. Die sozialen Leistungsträger – Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Behörden, die für die Erbringung einer Sozialleistung zuständig sind – übernehmen einen sogenannten Sicherstellungsauftrag für soziale Dienstleister. Wenn soziale Einrichtungen und Dienste ihre vereinbarte Leistung nicht erbringen können, erhalten sie auf Antrag monatliche Zuschüsse.
Nutzung von Kapazitäten
Das Gesetz sieht im Gegenzug vor, dass freie Kapazitäten der sozialen Dienstleister – zum Beispiel Räume oder Personal – genutzt werden sollen, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu bekämpfen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aktuell ihrer eigentlichen Tätigkeit nicht nachgehen können, sollen dort eingesetzt werden, wo aufgrund der Corona-Krise dringend Personal gebraucht wird.
Umgehendes Inkrafttreten geplant
Mit der Zustimmung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden und dann wie geplant am Folgetag in Kraft treten.