Europäisches Reiseinformationssystem nimmt weitere Form an

22. März 2021 -

Der Aufbau des künftigen europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystems (ETIAS) ist einen weiteren Schritt vorangekommen.

Aus EU-Aktuell vom 19.03.2021 ergibt sich:

Am 18.03.2021 einigten sich die Unterhändler von Europäischen Parlament und Rat auf die Schnittstellen von ETIAS mit den anderen EU-Informationssystemen, wie dem Visa-und dem Schengener Informationssystem. „Wir müssen wissen, wer in die EU einreist. Das Europäische Reiseinformations- und -Genehmigungssystem wird Vorabinformationen über Reisende liefern, bevor diese die EU-Grenzen erreichen, um Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken zu erkennen. Das System ist Teil eines der weltweit fortschrittlichsten und solidesten Grenzmanagementsysteme für die Außengrenzen“, sagte EU-Innenkommissarin Ylva Johansson. ETIAS soll bis Ende 2022 in Betrieb gehen.

Die gestrige Einigung trägt zu den laufenden Arbeiten der EU bei, ein hochmodernes Grenzmanagementsystem für die Außengrenzen einzurichten und für ein intelligentes Zusammenspiel zwischen den Informationssystemen zu sorgen.

Sobald das ETIAS seinen Betrieb aufgenommen hat, müssen sich Drittstaatsangehörige, die in den Schengen-Raum einreisen und von der Visumpflicht befreit sind, vor der Reise registrieren und eine Genehmigung einholen. Das System wird die Daten von Reisenden vor ihrer Reise mit EU-Informationssystemen für Sicherheit, Grenz- und Migrationsmanagement abgleichen und so dazu beitragen, bereits im Voraus Personen, die ein Sicherheits- oder Gesundheitsrisiko darstellen könnten, oder Verstöße gegen die Migrationsvorschriften zu ermitteln.

Die gestrige Vereinbarung enthält detaillierte Angaben zur Interaktion des ETIAS mit den anderen EU-Informationssystemen, die es bei Kontrollen abfragen wird: dem Einreise-/Ausreisesystem, dem Visa-Informationssystem, dem Schengener Informationssystem und einem zentralisierten System zur Ermittlung der Mitgliedstaaten, denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen vorliegen. Dazu gehören der Zweck der Abfragen, die für solche Abfragen zu verwendenden Daten und die Bestimmungen für die Gewährung der erforderlichen Zugangsrechte an die ETIAS-Zentralstelle und die nationalen ETIAS-Stellen unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte einschließlich des Schutzes personenbezogener Daten.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die gestrige politische Einigung durch die Annahme von drei entsprechenden Verordnungen noch förmlich bestätigen. Die für das Management von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zuständige EU-Agentur (eu-LISA) arbeitet derzeit an der Entwicklung des ETIAS, damit es bis Ende 2022 in Betrieb genommen werden kann. eu-LISA wird die heute vereinbarten Vorschriften in die Gestaltung des ETIAS integrieren. Sobald das ETIAS einsatzbereit ist, wird es von den Mitgliedstaaten in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache und Europol verwaltet werden.

Hintergrund

Die gestrige Einigung betrifft drei Verordnungen, in denen die Bedingungen für den Zugang zu den Informationssystemen festgelegt sind, die das ETIAS im Rahmen seiner automatisierten Kontrollen abfragen wird. Entsprechende Vorschläge hatte die Kommission im Januar 2019 vorgelegt.

Die Einigung ist Teil der laufenden Arbeiten zur Modernisierung der Informationssysteme für Sicherheit, Grenz- und Migrationsmanagement und zur Herstellung der Interoperabilität zwischen ihnen bis 2023. Wo Informationen bislang getrennt in nicht miteinander verbundenen Systemen gespeichert wurden, werden Mitarbeiter der Strafverfolgungs-, Grenzschutz- und Migrationsbehörden künftig schneller und systematischer auf die einschlägigen Informationen zugreifen können. Diese Neuerungen werden es ermöglichen, Personen, die die EU-Grenzen überschreiten, korrekt zu identifizieren, und zur Bekämpfung von Identitätsbetrug, der Verbesserung des Grenzmanagements und mehr Sicherheit beitragen.

Das ETIAS bewirkt keine Änderungen daran, welche Nicht-EU-Länder der Visumpflicht unterliegen. Zudem wird keine neue Visumpflicht für Staatsangehörige von Ländern eingeführt, die von der Visumpflicht befreit sind. Allerdings benötigen von der Visumpflicht befreite Drittstaatsangehörige vor ihrer Reise künftig eine ETIAS-Genehmigung. Das Ausfüllen eines entsprechenden Online-Antrags wird nur wenige Minuten in Anspruch nehmen, und in der überwiegenden Mehrheit der Fälle (voraussichtlich über 95 Prozent) wird eine automatische Genehmigung erteilt werden. Das Verfahren wird einfach, schnell und kostengünstig sein: Für die ETIAS-Genehmigung, die für drei Jahre und mehrfache Einreisen gültig ist, wird eine einmalige Gebühr von 7 Euro erhoben.