Die EU-Kommission mahnt mit Blick auf die Wintermonate und das Risiko einer erhöhten Übertragung des Coronavirus weiter zu Vorsicht und zu einem möglichst gemeinsamen Ansatz für den Wintertourismus.
Aus EU-Aktuell vom 02.12.2020 ergibt sich:
In ihrer am 02.12.2020 vorgelegten Strategie zur Bewältigung der Pandemie in den kommenden Monaten empfiehlt sie unter anderem, Kontaktbeschränkungen – abhängig von der epidemiologischen Situation vor Ort – weiter aufrechtzuerhalten. Diese seien während der Wintermonate entscheidend, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen – auch an den Feiertagen. Das Europäische Zentrum für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten (ECDC) und die EU-Agentur für Luftsicherheit (EASA) haben zudem Empfehlungen für Reisendevorgelegt. Flugreisende sind demnach nicht automatisch ein höheres Risiko für die Verbreitung der Infektion. Sie sollten aber über die Lage in ihrem Zielland und die auf Flughäfen und an Bord getroffenen Vorsichtsmaßnahmen informiert sein.
Die Kommissionsstrategie „Covid-19 – sicher durch den Winter“ unterstreicht, dass das Abstandhalten und Kontaktbeschränken im Kampf gegen Covid-19 entscheidend bleiben. Jede Lockerung von Notfallmaßnahmen sollte die die Entwicklung der epidemiologischen Situation und vorhanden Kapazitäten für Tests, Kontaktverfolgung und die medizinische Versorgung im Blick haben.
Empfohlene Kontrollmaßnahmen
In der Strategie „Covid-19 – sicher durch den Winter“ werden Maßnahmen empfohlen, mit denen die Pandemie bis zur allgemeinen Verfügbarkeit von Impfstoffen unter Kontrolle gehalten werden soll. Schwerpunkte sind dabei:
• Physische Distanzierung/Abstandhalten und Einschränkung sozialer Kontakte – in den Wintermonaten einschließlich der Urlaubszeit von entscheidender Bedeutung. Die Maßnahmen sollten zielgerichtet sein und sich auf die epidemiologische Lage vor Ort stützen, um ihre sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu begrenzen und die Akzeptanz bei den Menschen zu erhöhen.
• Tests und Kontaktnachverfolgung – unerlässlich für die Ermittlung von Clustern und die Unterbrechung der Übertragung. Die meisten Mitgliedstaaten verfügen inzwischen über nationale Kontaktnachverfolgungs-Apps. Der European Federated Gateway Server (EFGS) ermöglicht die grenzüberschreitende Kontaktnachverfolgung.
• Sicherer Reiseverkehr – das möglicherweise erhöhte Reiseaufkommen während der Festtage am Jahresende 2020 macht ein koordiniertes Vorgehen erforderlich. Die erforderliche Transportinfrastruktur muss vorgesehen und die Quarantäneanforderungen – die Anwendung finden, wenn die epidemiologische Lage in der Ausgangsdestination schlechter ist als in der Zieldestination – müssen klar kommuniziert werden.
• Kapazitäten und Personal im Gesundheitswesen: Es sollten Notfallpläne für Gesundheitseinrichtungen aufgestellt werden, um sicherzustellen, dass Covid-19-Ausbrüche bewältigt werden können und der Zugang zu anderen Behandlungen gewährleistet bleibt. Durch die gemeinsame Beschaffung können Engpässe bei medizinischer Ausrüstung beseitigt werden.
• Pandemiemüdigkeit und eine angeschlagene Psyche sind natürliche Reaktionen auf die derzeitige Situation. Zur Bekämpfung der Pandemiemüdigkeit sollten sich die Mitgliedstaaten an die Leitlinien des Regionalbüros für Europa der Weltgesundheitsorganisation zur Wiederbelebung der öffentlichen Unterstützung halten. Auch sollte die psychosoziale Unterstützung verstärkt werden.
• Nationale Impfstrategien: Die Kommission wird die Mitgliedstaaten im Bedarfsfall – gemäß ihren Bereitstellungs- und Impfplänen – bei der Bereitstellung von Impfstoffen unterstützen. Mithilfe eines einheitlichen Konzepts der EU für Impfpässe dürften sich die Reaktion des Gesundheitssystems in den Mitgliedstaaten und das Vertrauen der Bürger in die Impfung stärken lassen.
Empfehlungen der EU-Agenturen ECDC und EASA
Laut der am 02.12.2020 veröffentlichten Empfehlungen der EU-Seuchenschutzagentur ECDC und der Flugsicherheitsagentur EASA sind Personen, die während der Covid-19-Pandemie reisen, nicht automatisch als ein hohes Risiko für die Verbreitung der Infektion anzusehen – es sei denn, sie sind mit einem bestätigten positiven Fall in Kontakt gekommen. Die Zahl neuer Coronavirus-Fälle unter Reisenden sei Schätzungen zufolge geringer als in der Allgemeinbevölkerung. Darüber hinaus minimieren die für die Luftfahrt bereits eingeführten Maßnahmen die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung während des Fluges. Die beiden EU-Agenturen empfehlen in der gegenwärtigen epidemiologischen Situation keine allgemeinen Maßnahmen wie Tests oder Quarantäne von Flugreisenden. Es wird aber dringend empfohlen, Reisende umfassend über die epidemiologische Situation in ihrem Zielland und die auf Flughäfen und an Bord getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung von Übertragungen zu informieren.