Die im August 2020 in Kraft getretene Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes wurde am 03.06.2021 von der Europäische Kommission genehmigt.
Aus der Pressemitteilung des BMWi vom 04.06.2021 ergibt sich:
Damit kann das KWKG 2020 ab sofort im Umfang der Genehmigung angewendet werden.
Mit der Genehmigung des KWKG 2020 ist eine weitere wichtige gesetzliche Grundlage auf dem Weg zu einem klimaneutralen Energiesektor von der EU-Kommission bestätigt worden. Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2020 flankiert auf sinnvolle Weise den Ausstieg der Bundesrepublik Deutschland aus der Kohleverstromung und entwickelt die Förderbedingungen für die Technologie der Kraft-Wärme-Kopplung weiter.
Mit der Genehmigung besteht nun Rechtssicherheit hinsichtlich wichtiger Neuerungen des KWKG wie beispielsweise dem Kohleersatzbonus, der die frühzeitige Stilllegung von kohlebefeuerten Kraftwerken und deren Ersatz durch hochmoderne Gaskraftwerke anreizt. Aber auch die Anwendbarkeit der Fördersätze, der Flexibilitätsanreize oder des Wärmebonus für den Einsatz erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung sind mit der beihilferechtlichen Genehmigung bestätigt.