Die EU-Kommission hat am 17.12.2020 beschlossen, den Organisatoren von Europäischen Bürgerinitiativen eine weitere Fristverlängerung von drei Monaten zu gewähren.
Aus EU-Aktuell vom 17.12.2020 ergibt sich:
Damit will die Kommission den Organisatoren von Europäischen Bürgerinitiativen bei der Bewältigung der Herausforderungen in Corona-Zeiten helfen, da öffentliche Kampagnen und das Sammeln von Unterstützungsbekundungen in Papierform nahezu unmöglich geworden sind.
Die Fristverlängerung bezieht sich nur auf diejenigen Initiativen, die derzeit Unterstützungsbekundungen sammeln. Bürgerinitiativen, die am 01.11.2020 dabei waren, Unterstützungsbekundungen zu sammeln, profitieren von einer dreimonatigen Verlängerung. Diejenigen, die nach dem 01.11.2020 und vor dieser Entscheidung mit der Unterschriftensammlung begonnen haben, bekommen eine Fristverlängerung bis zum 01.02.2022.
Eine erste Fristverlängerung wurde den Organisatoren von Bürgerinitiativen bereits im Juli 2020 gewährt, als sich Europäisches Parlament und Rat auf einen entsprechenden Kommissionsvorschlag einigten. Die Verordnung gewährte eine sechsmonatige Verlängerung für Initiativen, die am 11.03.2020 liefen, dem Tag, als die Weltgesundheitsorganisation den Ausbruch des Coronavirus zu einer weltweiten Pandemie erklärte.
Die Verordnung erlaubte der Kommission eine weitere Fristverlängerung von maximal drei Monaten im Falle eines neuen Ausbruchs oder eines Wiederaufflammens